Schlagworte: Rücksitz

Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen – Wer sein Kind auf dem Rücksitz anschnallt, darf die Fahrzeugtür offen lassen

Die Ehefrau des Klägers parkte dessen Pkw ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand. Nachdem sie Einkäufe erledigt hatte, setzte sie von der Beifahrerseite aus zunächst ihren Sohn auf seinen Kindersitz und schnallte ihn an. Dann ging sie, ohne dass ein herannahendes Fahrzeug zu sehen gewesen wäre, mit der jüngeren Tochter auf dem Arm von hinten um den Wagen herum, um das Kind von der Fahrerseite aus hinzusetzen. Als sie, am Fahrbahnrand stehend, die hintere Fahrzeugtür zu Dreiviertel geöffnet hatte, vergewisserte sie sich nochmals der Verkehrslage und schnallte die Tochter an. Zum Rest des Beitrags »

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