Schlagworte: Schmerzensgeld

OLG Koblenz – Auch wer über einen Weihnachtsmarkt schlendert, muss mit Hindernissen rechnen

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

An einem Dezembervormittag stolperte die Klägerin auf dem Koblenzer Weihnachtsmarkt über eine Gummimatte, mit der ein Wasserschlauch verdeckt worden war, kam zu Fall und verletzte sich. Sie verlangte von dem ihrer Meinung nach verantwortlichen Standbetreiber Schadenersatz, dieser hätte weitere Sicherungsmaßnahmen versäumt. Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab. Auf die Berufung teilte das Oberlandesgericht Koblenz mit, dass der Klägerin keine Schadenersatzansprüche zustehen und der Berufung der Erfolg versagt werden würde, sollte sie nicht zurückgenommen werden. Zum Rest des Beitrags »

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Feuerwehr vs. Motorrad – eine teure Angelegenheit

(c) Siegfried Fries / Pixelio

S. Fries/Pixelio

Unser Mandant fuhr im Juni 2004 mit seiner Yamaha durch die Stadt, als der Fahrer eines Feuerwehrautos ohne Sonderrechte im Gegenverkehr links abbog und unseren Mandanten schlichtweg übersah. Es krachte, die Yamaha war Schrott und unser Mandant wurde schwer verletzt. Unmittelbar nach dem Unfall wurde er noch bewusstlos in die Rettungsstelle verbracht, wo zunächst einmal seine Gesichts- und Zahnverletzungen behandelt wurden. Am nächsten Tag machte man sich dann daran, das Knochenpuzzle in seiner linken Hand wieder zusammenzusetzen und zu verschrauben. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt am Main – Schmerzensgeldbemessung für eine Knöchelverletzung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erlitt der Kläger einen knöchernen Ausriss des linken Innenknöchels. Sechs Wochen lang war der Kläger zu hundert Prozent arbeitsunfähig, weitere drei Wochen lang zu sechzig Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Die ärztliche Behandlung zog sich über fast ein Jahr hin. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Nicht alles Gute kommt von oben

Die Klägerin wollte das Gelände des beklagten Betriebs überqueren, dessen Mitarbeiterparkplatz mit einem rot-weißen Schlagbaum gegen unbefugte Parker abgesperrt war. Die Schranke war mit einer Induktionsschaltung versehen, die ein Schließen verhinderte, solange sich metallene Gegenstände unter ihr befanden. Als die Klägerin unter der gerade geöffneten Schranke durchging, schloss sich diese, traf sie am Kopf und beschädigte ihre Brille. Sie forderte deshalb 4.000 € Schmerzensgeld und über 600 € Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Zum Rest des Beitrags »

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AG Mannheim – Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall nur bedingt anwendbar

„Wer auffährt ist schuld!“ Nach dieser allgemein verbreiteten Auffassung wäre die Schuldfrage bei Auffahrunfällen damit eindeutig geklärt, man bräuchte keine Rechtsanwälte, keine Gerichte. Dabei gilt auch bei Auffahrunfällen im allgemeinen nur, dass gegen den Auffahrenden der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO), seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat (§ 3 Abs. 1 StVO) oder es an der notwendigen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 Abs. 2 StVO). Zum Rest des Beitrags »

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LG Köln – Oldtimer ohne Sicherheitsgurte begründet kein Mitverschulden

Die Spritztour zweier Freunde mit einen Anfang der 60er Jahre gebauten Roadster MGB 67 endete mit dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Chrysler und schlimmen Verletzungen für den Beifahrer. Dieser erlitt Gesichtsverletzungen, Hautablederungen, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen, ist seither arbeitsunfähig und wird seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulierte seinen Schaden jedoch nur zum Teil abzüglich einer Mithaftung von 25 Prozent, da er nicht angeschnallt gewesen sei. Zum Rest des Beitrags »

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LG Kiel – 25.000 Euro Schmerzensgeld für drei Nacktfotos der Ex

Weil seine Ex-Freundin nach der Trennung seinen Werbungsversuchen nicht nachgab, kam der spätere Beklagte auf eine wirklich glorreiche Idee. Während ihrer Beziehung hatte er seine Ex fotografiert, zwei Bilder zeigten die Klägerin lächelnd, mit entblößter Brust auf dem Bett sitzend, während sie auf dem dritten Foto vollkommen nackt schlafend zu sehen ist. Diese Fotos stellte er nun in einer Tauschbörse ins Internet. Dessen noch nicht genug, hatte er die Fotos auch noch bearbeitet, so dass Name, vollständige Postanschrift und Telefonnummer der Ex-Freundin und das Wort “… danach!” zu sehen waren. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Eine Spinne in der Tiefgarage ist kein Grund hysterisch zu werden

Die Klägerin wollte zusammen mit ihrem Ehemann Auto aus der Tiefgarage ihrer Wohnanlage wegfahren. Ihr fürsorglicher Ehemann wies sie auf eine sich in ihrer Kopfhöhe an einem Faden herablassende fette schwarze Spinne hin, worauf die Klägerin reflexartig einen Schritt zurück trat und dabei das Gleichgewicht verlor. Bei dem Sturz erlitt sie Prellungen und einen komplizierten Bruch am rechten Handgelenk. Von dem für die Reinigung zuständigen Hausmeisterservice verlangte die Klägerin nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6.000 Euro und Schadensersatz. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Auch angekettete Hunde können beißen

Beißt ein Hund zu, haftet in aller Regel sein Halter. Ist von früheren Vorfällen bekannt, dass der Vierbeiner häufiger das Maul etwas voll nimmt, kann das selbst dann gelten, wenn der Hund bei seiner Bissattacke angekettet war. So entschieden vom Landgerichts Coburg, das eine Hundehalterin verurteilte, einem achtjährigen Bissopfer ein Schmerzensgeld von 1.500 € zu bezahlen. Zum Rest des Beitrags »

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Sozialgericht Aachen – Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) geschützt

Nach einem Kirmesunfall, bei dem ihre Kinder verletzt wurden, schloss deren Mutter 2004 einen Abfindungsvergleich über ein zu zahlendes Schmerzensgeld in Höhe von 132.500 EUR. Nach Eingang der Zahlung legte die Mutter diese in Aktiendepots auf den Namen ihrer Kinder und einen Teilbetrag auf ihren Namen an. Ab Januar 2005 bezog die Mutter zusammen mit ihrem Lebensgefährten Sozialleistungen. Auf Grund eines Datenabgleichs erlangte die ARGE im Oktober 2006 Kenntnis von den Zinseinkünften aus den Kapitalanlagen und hob die Leistungsbewilligung für 2005 teilweise auf und setzte die Leistungen im Übrigen neu fest. Zum Rest des Beitrags »

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