Schlagworte: Vermögen

SG Heilbronn – Wer vor Bezug von Hartz IV einen Audi A3 kauft, kann diesen behalten

Die Klägerin hatte sich 2001 einen Audi A3 zu einem Preis von 29.525 Euro gekauft. Im Fahrzeugbrief ist die Klägerin eingetragen. Nach einem Schreiben des Autohauses betrug der Händlerverkaufswert Ende 2005 noch 13.250 Euro. Ebenfalls Ende 2005 stellte die Klägerin einen Antrag auf Fortzahlung von Leistungen nach dem SGB II, dieser Antrag wurde von der Beklagten 2006 wegen fehlender Hilfebedürftigkeit abgelehnt. Zum Rest des Beitrags »

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Sozialgericht Aachen – Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) geschützt

Nach einem Kirmesunfall, bei dem ihre Kinder verletzt wurden, schloss deren Mutter 2004 einen Abfindungsvergleich über ein zu zahlendes Schmerzensgeld in Höhe von 132.500 EUR. Nach Eingang der Zahlung legte die Mutter diese in Aktiendepots auf den Namen ihrer Kinder und einen Teilbetrag auf ihren Namen an. Ab Januar 2005 bezog die Mutter zusammen mit ihrem Lebensgefährten Sozialleistungen. Auf Grund eines Datenabgleichs erlangte die ARGE im Oktober 2006 Kenntnis von den Zinseinkünften aus den Kapitalanlagen und hob die Leistungsbewilligung für 2005 teilweise auf und setzte die Leistungen im Übrigen neu fest. Zum Rest des Beitrags »

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BSG – Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen vor Bezug von ALG II (Harzt IV) kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten

Die 1950 geborene schwerbehinderte Klägerin, die überwiegend selbständig tätig war, ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet zu haben, beantragte im Dezember 2005 bei dem beklagten Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II. Sie verfügte seinerzeit über sieben Kapitallebensversicherungen mit einem Rückkaufwert von ca 80.000 Euro, weswegen die Beklagte den Antrag der Klägerin ablehnte. Die dagegen erhobene Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Stuttgart – Schmerzensgeld ist weder Einkommen noch Vermögen und hat bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unberücksichtigt zu bleiben

Wer einen Rechtsstreit führen muss, diesen aber nicht finanzieren kann, hat bei entsprechenden Erfolgsaussichten das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gemäß § 115 Abs. 1 ZPO ist grundsätzlich zunächst das gesamte Einkommen einsetzen, bevor Prozesskostenhilfe bewilligt werden darf. Gleiches gilt nach § 115 Abs. 2 ZPO hinsichtlich vorhandenen Vermögens, sofern dies zumutbar ist. Zum Rest des Beitrags »

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Verwaltungsgericht Göttingen – keine Rückforderung von BAföG trotz verschwiegenen Vermögens

Die zwei Klägerinnen lebten mit ihren Eltern und ihrer Großmutter zusammen auf einem Bauernhof. Auf den Namen der Klägerinnen waren nach ihrer Geburt Sparbücher angelegt worden. Die Großmutter der Klägerinnen, die laufend Einzahlungen darauf vornahm, war im Besitz der Sparbücher und wollte sie den Klägerinnen zur Hochzeit schenken. Die Klägerinnen wussten wohl von der Existenz dieser Sparbücher, kannten aber nicht die Kontonummer und die Höhe der Forderungen gegen die Bank. Zum Rest des Beitrags »

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Muss man für Hartz IV Haus und Hof verkaufen? – Vermögenseinsatz bei Leistungsbezug nach dem SGB II

Bevor man hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) ist und Leistungen beziehen kann, muss man grundsätzlich sein Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalt verwenden (§ 12 SGB II). Ein kleiner Vermögensstock – so genanntes Freivermögen – wird dem Leistungsempfänger jedoch belassen. In der derzeit geltend Fassung des SGB II sind dies, Zum Rest des Beitrags »

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