Schlagworte: Spinne

OLG Karlsruhe – Eine Spinne in der Tiefgarage ist kein Grund hysterisch zu werden

Die Klägerin wollte zusammen mit ihrem Ehemann Auto aus der Tiefgarage ihrer Wohnanlage wegfahren. Ihr fürsorglicher Ehemann wies sie auf eine sich in ihrer Kopfhöhe an einem Faden herablassende fette schwarze Spinne hin, worauf die Klägerin reflexartig einen Schritt zurück trat und dabei das Gleichgewicht verlor. Bei dem Sturz erlitt sie Prellungen und einen komplizierten Bruch am rechten Handgelenk. Von dem für die Reinigung zuständigen Hausmeisterservice verlangte die Klägerin nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6.000 Euro und Schadensersatz. Zum Rest des Beitrags »

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