Schlagworte: Rücktritt

BGH: ein „Vorführwagen“ muss nicht neueren Baujahres sein

Der Kläger kaufte im Juni 2005 von einem Händler ein gebrauchtes Wohnmobil, welches vom Verkäufer als Vorführwagen genutzt worden war. In dem Kaufvertrag sind der abgelesene Kilometer-Stand und die „Gesamtfahrleistung lt. Vorbesitzer“ mit 35 km angegeben. In der Zeile „Sonstiges“ heißt es: „Vorführwagen zum Sonderpreis …“. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Nach Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es für den Autokäufer Nutzungsausfall

Die Klägerin kaufte einen gebrauchten Pkw Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der Pkw war bei Übergabe – für den Gebrauchtwagenhändler erkennbar – aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin vom Kaufvertrag zurücktrat. Vom Landgericht Berlin wurde der Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Nach dem Rücktritt bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs benutzte die Klägerin das Fahrzeug für 168 Tage nicht. Sie verlangte hierfür Ersatz des Nutzungsausfallschadens und vergeblicher Aufwendungen in Höhe von rund 6.400 €. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Klausel zur Schadenspauschalierung bei Nichtabnahme in Auto-Kaufvertrag wirksam

(c) Thorben Wengert / Pixelio

T.Wengert/Pixelio

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Im entschiedenen Fall kaufte die Beklagte am 10. Januar 2008 von der Klägerin, einer Fahrzeughändlerin, einen gebrauchten PKW Toyota Prius zum Preis von 29.000 €. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – die Lieferung einer Corvette in anderer Farbe stellt einen erheblichen Sachmangel dar

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Corvette_C6_03.jpg, Foto: Alexander Z., GNU-Lizenz

Alexander Z.

Ein Autokäufer mit Sinn für das Besondere kaufte 2005 bei einem in Florida/USA ansässigen Unternehmen einen Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das ihm anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug war aber nicht wie im Vertrag angegeben in „Le Mans Blue Metallic“ lackiert, sondern schwarz. So eine Corvette wollte der Käufer nicht, verweigerte die Annahme des Fahrzeugs und zahlte mangels Erfüllung des Vertrages auch den Kaufpreis nicht. Das Unternehmen trat die Kaufpreisforderung an ein anderes Unternehmen ab und dieses verklagte den Autokäufer auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Bamberg – Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200 €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

Die Klägerin erwarb vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen gebrauchten Pkw BMW 316 i mit einer Laufleistung von 174.500 km zu einem Kaufpreis von 4.100 €. Wegen Mängeln des Fahrzeugs erklärte die Klägerin, nachdem sie in der Zwischenzeit 36.000 km gefahren war, den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zuletzt stritten die Parteien nur noch darüber, ob die Klägerin sich bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages den Wert der Nutzungen anrechnen lassen muss. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Wer fliegen will, muss sich ein Flugzeug kaufen – zur Mangelhaftigkeit von Motorrädern

(c) tommy S / Pixelio

tommyS/Pixelio

Der spätere Kläger kaufte von der Beklagten, einer Honda-Vertragshändlerin, eine Honda ST 1300 zu einem Gesamtpreis von 15.580,00 €. Seine gebrauchte BMW K 1200LT gab er für 9.800,00 € in Zahlung. Der Restbetrag wurde finanziert. Das neue Motorrad, das für Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 240 km/h ausgelegt ist, fand nicht das Gefallen des Klägers. Insbesondere bemängelte er das Fahrverhalten bei höheren Geschwindigkeiten. Daraufhin ließ die Beklagte das Motorrad beim Hersteller vorführen. Dort gelangte man jedoch zu dem Ergebnis, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befinde und dem Stand der Serie entspreche. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – „Der Lack ist ab“ – Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug ist kein Mangel

Der Kläger kaufte von der Beklagten einen gebrauchten Mercedes CLK Cabrio für 32.900 €. Auf den Kaufpreis leistete er eine Anzahlung in Höhe von 5.000 €. Die Restzahlung sollte einige Monate später erfolgen. Das Fahrzeug verblieb bis dahin auf dem Betriebsgelände der Beklagten. Dort wurde es vor der Übergabe zusammen mit anderen Fahrzeugen zerkratzt. Der Kläger erklärte daraufhin ohne Fristsetzung den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Beklagte zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung auf. Zum Rest des Beitrags »

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LG Bielefeld – Kein Rücktritt bei nur unerheblichem Defekt eines Cabrioverdecks

Die spätere Klägerin bestellte bei dem beklagten Autohaus im März 2006 einen neuen Opel Astra TT Cabrio zu einem Kaufpreis von rund 25.800 Euro. Nach der Übergabe des Fahrzeugs Mitte Juli 2006 traten Probleme beim automatischen Öffnen des Cabrio-Daches auf. Beim betätigen der Fernbedienung unterbrach der Öffnungsvorgang und konnte erst nach mehrfachen Drücken des Schalters beendet werden. Die Klägerin rügte den vorstehenden Mangel und zahlte den vereinbarten Kaufpreis unter Vorbehalt der Mängelfreiheit. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – allein eine Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen stellt noch keinen Mangel dar

Der Kläger, der einen Autohandel betreibt, verkaufte dem Beklagten im September 2006 einen Chevrolet Van 20 zum Kaufpreis von 13.900 Euro. Das damals rund zehn Jahre alte Fahrzeug war vor dem Verkauf für 19 Monate stillgelegt gewesen. Die Zulassungsstelle verweigerte wegen überzogener Stilllegungsfristen die erneute Zulassung. Noch im September 2006 stellte der Kläger das Fahrzeug nach Einholung des für die Zulassung erforderlichen Gutachtens wieder bereit und forderte den Beklagten zur Abholung und Bezahlung auf. Zum Rest des Beitrags »

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