Schlagworte: Sachmangel

BGH: Wenn Touris nerven

Wenn es nach der Berichterstattung der Presse zur aktuellen Entscheidung des BGH geht, darf man seine Miete mindern, wenn im Haus Touristen wohnen. Das ist natürlich Unsinn und das hat der BGH auch ausdrücklich verneint. Der BGH hat lediglich eine Entscheidung darüber getroffen, in welchem Umfang Mieter Mängel an der Mietsache darzulegen haben. Hintergrund war, dass in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte an Touristen Ferienwohnungen vermietet wurden. Zum Rest des Beitrags »

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BGH: ein „Vorführwagen“ muss nicht neueren Baujahres sein

Der Kläger kaufte im Juni 2005 von einem Händler ein gebrauchtes Wohnmobil, welches vom Verkäufer als Vorführwagen genutzt worden war. In dem Kaufvertrag sind der abgelesene Kilometer-Stand und die „Gesamtfahrleistung lt. Vorbesitzer“ mit 35 km angegeben. In der Zeile „Sonstiges“ heißt es: „Vorführwagen zum Sonderpreis …“. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – die Lieferung einer Corvette in anderer Farbe stellt einen erheblichen Sachmangel dar

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Corvette_C6_03.jpg, Foto: Alexander Z., GNU-Lizenz

Alexander Z.

Ein Autokäufer mit Sinn für das Besondere kaufte 2005 bei einem in Florida/USA ansässigen Unternehmen einen Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das ihm anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug war aber nicht wie im Vertrag angegeben in „Le Mans Blue Metallic“ lackiert, sondern schwarz. So eine Corvette wollte der Käufer nicht, verweigerte die Annahme des Fahrzeugs und zahlte mangels Erfüllung des Vertrages auch den Kaufpreis nicht. Das Unternehmen trat die Kaufpreisforderung an ein anderes Unternehmen ab und dieses verklagte den Autokäufer auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das bei einem früheren Unfall einen zwischenzeitlich reparierten Schaden erlitten hat, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht, deswegen mangelhaft ist, weil es von der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen abweicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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