Schlagworte: Cabrio

LG Bielefeld – Kein Rücktritt bei nur unerheblichem Defekt eines Cabrioverdecks

Die spätere Klägerin bestellte bei dem beklagten Autohaus im März 2006 einen neuen Opel Astra TT Cabrio zu einem Kaufpreis von rund 25.800 Euro. Nach der Übergabe des Fahrzeugs Mitte Juli 2006 traten Probleme beim automatischen Öffnen des Cabrio-Daches auf. Beim betätigen der Fernbedienung unterbrach der Öffnungsvorgang und konnte erst nach mehrfachen Drücken des Schalters beendet werden. Die Klägerin rügte den vorstehenden Mangel und zahlte den vereinbarten Kaufpreis unter Vorbehalt der Mängelfreiheit. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

Brandenburgisches OLG – Kein Mangel eines Cabriolet bei Wassereintritt infolge Vorreinigung mit Hochdruckreiniger

Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Citroen Cabriolet. Bei dem Fahrzeug sei es bei dem vor der Waschstraßeneinfahrt üblichen Abkärchern mit einem Hochdruckreiniger zu Wassereintritt in erheblichem Ausmaß gekommen, in der Waschanlage seien dann vereinzelt Tropfen die Innenscheiben entlang gelaufen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte sachverständig beraten, der Klage stattgegeben, da das Fahrzeug mangelbehaftet und der Vertrag daher rückabzuwickeln sei. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare