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BGH: ein „Vorführwagen“ muss nicht neueren Baujahres sein

Der Kläger kaufte im Juni 2005 von einem Händler ein gebrauchtes Wohnmobil, welches vom Verkäufer als Vorführwagen genutzt worden war. In dem Kaufvertrag sind der abgelesene Kilometer-Stand und die „Gesamtfahrleistung lt. Vorbesitzer“ mit 35 km angegeben. In der Zeile „Sonstiges“ heißt es: „Vorführwagen zum Sonderpreis …“. Zum Rest des Beitrags »

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