Schlagworte: Standzeit

BGH – allein eine Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen stellt noch keinen Mangel dar

Der Kläger, der einen Autohandel betreibt, verkaufte dem Beklagten im September 2006 einen Chevrolet Van 20 zum Kaufpreis von 13.900 Euro. Das damals rund zehn Jahre alte Fahrzeug war vor dem Verkauf für 19 Monate stillgelegt gewesen. Die Zulassungsstelle verweigerte wegen überzogener Stilllegungsfristen die erneute Zulassung. Noch im September 2006 stellte der Kläger das Fahrzeug nach Einholung des für die Zulassung erforderlichen Gutachtens wieder bereit und forderte den Beklagten zur Abholung und Bezahlung auf. Zum Rest des Beitrags »

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