Schlagworte: Fahrverhalten

OLG Hamm – Wer fliegen will, muss sich ein Flugzeug kaufen – zur Mangelhaftigkeit von Motorrädern

(c) tommy S / Pixelio

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Der spätere Kläger kaufte von der Beklagten, einer Honda-Vertragshändlerin, eine Honda ST 1300 zu einem Gesamtpreis von 15.580,00 €. Seine gebrauchte BMW K 1200LT gab er für 9.800,00 € in Zahlung. Der Restbetrag wurde finanziert. Das neue Motorrad, das für Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 240 km/h ausgelegt ist, fand nicht das Gefallen des Klägers. Insbesondere bemängelte er das Fahrverhalten bei höheren Geschwindigkeiten. Daraufhin ließ die Beklagte das Motorrad beim Hersteller vorführen. Dort gelangte man jedoch zu dem Ergebnis, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befinde und dem Stand der Serie entspreche. Zum Rest des Beitrags »

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