Schlagworte: Bilanzerstellung

OLG Rostock: Überlange Verfahrensdauer als Verfahrenshindernis

Wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in 16 Fällen, Nichterstellung der Bilanz in der vorgeschriebenen Zeit sowie  unterlassener Beantragung des Konkursverfahren wurde gegen den Angeklagten in 2002 ein Strafbefehl erlassen und eine Gesamtgeldstrafe von 340 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl wurde der Angeklagte vom AG Rostock zu einer Gesamtgeldstrafe von 450 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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Der faktische Geschäftsführer und das Rostocker Landrecht

Der Mandant suchte mich 2005 auf und fragte allen Ernstes, ob unsere Kanzlei auch „richtige Strafsachen“ machen würde. Das Amtsgericht Rostock hatte ihn Ende 2003 wegen Insolvenzantragsverschleppung, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen und unterlassener Bilanzerstellung zu einer saftigen Geldstrafe von 450 Tagessätzen verurteilt, die Berufungshauptverhandlung war nun angesetzt worden und sein vorheriger Verteidiger war nicht mehr verfügbar. Ich nahm mich der Sache an, ohne zu wissen, dass mich dieses Verfahren fünf lange Jahre beschäftigen und viele Nerven kosten würde. Zum Rest des Beitrags »

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