Schlagworte: Fahrerlaubnisrecht

VG Saarlouis – Wer betrunken und bekifft Auto fährt, ist seinen Führerschein los

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Bei einer Verkehrskontrolle wurde dem Fahrer eines Kleinlasters wegen Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen, die Spuren von etwa 0,0005 mg/l Tetrahydrocannabinol und den Wert von 0,023 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure sowie eine Alkoholkonzentration von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrer wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Mainz – Diabetes rechtfertigt unter Umständen Fahrerlaubnisentzug

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Aufgrund abfallenden Zuckerspiegels verlor ein an Diabetes leidender Mann aus Rheinhessen auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. In einem Baustellenbereich berührte er die Baustellenbetonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen. Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Spice

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Während einer Untersuchung im Krankenhaus, in das er nach einem Suizidversuch eingeliefert wurde, räumte ein Fahrerlaubnisinhaber gegenüber den behandelnden Ärzten ein, er habe unregelmäßig Cannabis geraucht und auch hin und wieder Spice. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Der Antrag des Betroffenen, , die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung wiederherzustellen, hatte keinen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Koblenz – keine MPU und kein Radfahrverbot für Fahrradfahrer ohne Ambitionen eine Fahrerlaubnis zu beantragen

(c) Martin Claussen / Pixelio

Claussen/Pixelio

Ein 62jähriger fuhr mit seinem Damenrad nach einer Feier sturzbetrunken auf dem Radweg. Die Blutprobe ergab eine BAK von 2,33 ‰. Einen Führerschein hatte er nicht. Auch hatte er nicht vor, einen solchen zu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete die Beibringung eines MPU-Gutachtens an und verbot, als der Betroffene sich weigerte, das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Mofa und Fahrrad). Der Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen das Verbot anzuordnen, lehnte das VG Neustadt ab. Die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – besoffen Kutter fahren rechtfertigt keine Entziehung der Fahrerlaubnis, denn ein Boot ist kein Kraftfahrzeug

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Jerzy/Pixelio

Nachdem er vier Liter Bier getrunken hatte, wollte der spätere Angeklagte mit seinem Fischkutter auf große Fahrt gehen und legte ab in Richtung Ostsee. Im Verlauf der Fahrt muss er wohl eingenickt sein, er verlor die Kontrolle über das Boot, so dass sich sein Kutter im Fahrwasser führerlos im Kreis drehte. Rettungskräfte brachten das Schiff in den Hafen zurück. Eine entnommene Blutprobe ergab 2,02 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Nach der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV) soll nur die regelmäßige (Nr. 9.2.1) und – wenn keine Trennung zwischen Konsum und Fahren erfolgt – die gelegentliche (Nr. 9.2.2), nicht aber die einmalige Einnahme von Cannabis den Wegfall der Fahreignung und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Belässt es jemand also bei einem einmaligen, experimentellen Gebrauch von Cannabis, so ergibt sich daraus keine Notwendigkeit, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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Straf- und bußgeldrechtliche Folgen einer Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Regelmäßig beginnt nach einer Trunkenheitsfahrt das böse Erwachen, wenn die Polizei noch am Ort des Geschehens den Führerschein sicherstellt. Widerspricht der Beschuldigte der Sicherstellung und sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis in einem späteren gerichtlichen Verfahren entzogen werden wird, so kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Beschluss vorläufig entzogen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Beschuldigte bis zum Abschluss des Strafverfahrens weiterfährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zum Rest des Beitrags »

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VG Berlin – beim Putzen zum Kokser geworden? Passivkonsum von Kokain als untauglicher Einwand bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Kokainkonsumenten neigen bekanntlicherweise zu Selbstüberschätzung, Realitätsverlust und Wahrnehmungsstörungen. So auch ein 29-jähriger Barkeeper aus Berlin, der im Juli 2008 von Polizeibeamten im Straßenverkehr kontrolliert worden war. Wegen „drogentypischer körperlicher Auffälligkeiten“ führten die Beamten einen Drogenschnelltest durch. In der anschließend entnommenen Blutprobe waren erhebliche Abbauprodukte von Kokain festgestellt worden. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis ohne vorheriges medizinisch-psychologisches Gutachten entzogen werden

Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es hätte erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geklärt werden müssen, ob ihm die Fahreignung fehle. Seine Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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Umweltzone – nun wird auch das Parken teuer

Wikimedia; User: Markus1983; http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Feinstaubplakette_Gruppe_4.svg

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Mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung zum Februar trat fast unbemerkt eine weitere wesentliche Änderung in Kraft. Nach § 41 Abs. 2 Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Ziffer 153 des BKat lautet der Verbotstatbestand bislang, „Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.“ Zum Rest des Beitrags »

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