Schlagworte: Fahrerlaubnisrecht

OVG Rheinland-Pfalz: wenn MPU-Gutachter irren

Nachdem er alkoholisiert im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hatte, war ein Autofahrer von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert worden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, um zu klären, ob er geeignet sei, auch weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Das Gutachten fiel negativ aus, die Behörde sah ihre Eignungszweifel bestätigt und entzog mit Sofortvollzug die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Koblenz – Cannabisfund im Auto erbringt nicht den Nachweis von Eigenkonsum

Bei einer Fahrzeugkontrolle fand man im Auto des Betroffenen knapp 10 Gramm  Marihuana. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest mittels Drugwipe verlief allerdings negativ, auch Ausfallerscheinungen waren nicht ersichtlich. Reste von Joints, Rauchutensilien oder leere Behältnisse mit Cannabisanhaftungen fand man auch nicht. Angaben zu einem etwaigen Konsumverhalten machte der Betroffene nicht, die Fahrerlaubnisbehörde verlangte trotzdem ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Frage, ob der Betroffene gelegentlich oder gar regelmäßig Cannabis konsumiert. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – eine rechtswidrig angeordnete Blutprobe ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwertbar

Ob eine unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt durch die Polizei angeordnete Blutentnahme im einem Straf- oder Bußgeldverfahren verwertet werden darf oder nicht, ist Gegenstand zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen. Mal wird ein Beweisverwertungsverbot angenommen, mal wird ein solches verneint. Unabhängig von dieser Frage, stellt sich die Problematik erneut im Verwaltungsverfahren, wenn es um die Klärung der Geeignetheit zum Führen Kraftfahrzeugen geht. Egal ob das Straf- oder Bußgeldverfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte, bei einer Verurteilung verbunden mit der  Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung ohnehin, erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis vom Verfahren und wird prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen und ob eine ärztliches Gutachten oder eine  MPU angeordnet werden müssen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Lüdinghausen: Belohnung für nachgewiesene Abstinenz nach Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Angeklagte hatte, während er am Abend an einem Auto rumschraubte, dem Alkohol erheblich zugesprochen. Noch in der Nacht setzte er sich in einen Lkw, fuhr los und wurde von der Polizei angehalten. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration lag bei 2,57 o/oo, damit war er absolut fahruntüchtig. Die Fahrerlaubnis wurde ihm vorläufig entzogen. Vor dem Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte geständig und wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB zu 30 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – Wer Mate-Tee trinkt, ist seinen Führerschein los

Weil er nicht angeschnallt war, wurde der Kläger von der Polizei angehalten. Da bei ihm gerötete, wässrige Bindehäute, ein verstärktes Lidflattern sowie verkleinerte Pupillen festgestellt wurden, erfolgte eine Blutentnahme. Die toxokologische Untersuchung wies im Blut des Klägers das Kokainabbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von 126 ng/mL nach, woraufhin die Führerscheinstelle dem Kläger mitteilte, dass beabsichtigt sei, ihm die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen. Eine Stellungnahme gab der Kläger nicht ab, die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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LG Regensburg – Pflichtverteidiger für Touristen

Nachdem der Angeklagte über seinen Verteidiger gegen einen Strafbefehl des AG Kelheim wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Einspruch eingelegt hatte, wurde der Antrag des Verteidigers, ihn dem Angeklagten wegen der schwierigen Rechtslage als Pflichtverteidiger beizuordnen abgelehnt. Dabei war die Rechtslage alles andere als einfach, denn der Angeklagte hatte eine Fahrerlaubnis. Allerdings nur eine tschechische. Da der Angeklagte nicht für 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz in der tschechischen Republik gehabt hätte, sei er nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Vollstreckungsreihenfolge bei Fahrverbot und vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis

Wegen fahrlässigen Führens eines Kfz mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille sowie tateinheitlich unter Wirkung von Amphetamin, verurteilte das AG Pforzheim einen Betroffenen zu einer Geldbuße von 375 Euro und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, da ihm wegen der Drogenfahrt im Vorfeld die Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde schon einstweilig entzogen worden war und diese ihm bereits mitgeteilt hatte, dass das Fahrverbot erst nach Ablauf der dem Betroffenen durch das Amtsgericht eingeräumten Viermonatsfrist nach § 25 Abs. 2 a StVG vollstreckt wird. Nach Auffassung des Betroffenen stelle dies eine unzulässige Doppelbestrafung dar. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Berlin-Brandenburg – kein Nachweis des gelegentlichen Cannabis-Konsums bei einem THC-COOH Wert unter 75 ng/ml und fehlenden Angaben

(c) andrea mertes / Pixelio

A. Mertes/Pixelio

Dem Betroffenen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Die festgestellten Blutserumwerte ergaben 6,2 ng/ml THC und 32,8 ng/ml THC-Carbonsäure, so dass die Behörde davon ausging, dass der Betroffene gelegentlicher Konsument von Cannabis sei und sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Bei der Verkehrskontrolle soll der Betroffene angegeben haben, dass er „am Vorabend letztmalig“ Cannabis geraucht hat. Damit sei ein nur einmaliger Konsum fernliegend. Zum Rest des Beitrags »

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Der Ehrliche ist am Ende der Dumme

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Die Autofahrerin war im Dezember letzten Jahres in eine Verkehrskontrolle geraten, die Alkoholmessung ergab eine geringfügige Überschreitung der 0,5-Promillegrenze. Daraufhin erging ein Bußgeldbescheid mit dem auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hatte die Autofahrerin 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten und ihren Führerschein in sog. amtliche Verwahrung zu geben. Diese Frist hatte sie allerdings total verbasselt und fuhr während das Fahrverbot bereits lief prompt im südlichen Teil der Republik in eine Geschwindigkeitsmessung. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Berlin-Brandenburg – Fahrerlaubnisentziehung auch bei geringem THC-Wert wegen eines früheren gleichartigen Vorfalls

Der Beschwerdeführer, der ein Fahrzeug unter Einfluss von Cannabis geführt hatte, ignorierte die Anordnung der Verwaltungsbehörde ein medizinisch-psychologischen Gutachten vorzulegen und wandte sich gegen die daraufhin angeordnete sofortige Vollziehung der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Er war der Auffassung, angesichts der nur geringen Konzentration von 0,6 ng/ml THC im Blut sei dies nicht rechtmäßig. Zum Rest des Beitrags »

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