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OLG Rostock – besoffen Kutter fahren rechtfertigt keine Entziehung der Fahrerlaubnis, denn ein Boot ist kein Kraftfahrzeug

(c) jerzy / Pixelio

Jerzy/Pixelio

Nachdem er vier Liter Bier getrunken hatte, wollte der spätere Angeklagte mit seinem Fischkutter auf große Fahrt gehen und legte ab in Richtung Ostsee. Im Verlauf der Fahrt muss er wohl eingenickt sein, er verlor die Kontrolle über das Boot, so dass sich sein Kutter im Fahrwasser führerlos im Kreis drehte. Rettungskräfte brachten das Schiff in den Hafen zurück. Eine entnommene Blutprobe ergab 2,02 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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