Schlagworte: Knöllchen

Umweltzone – nun wird auch das Parken teuer

Wikimedia; User: Markus1983; http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Feinstaubplakette_Gruppe_4.svg

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Mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung zum Februar trat fast unbemerkt eine weitere wesentliche Änderung in Kraft. Nach § 41 Abs. 2 Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Ziffer 153 des BKat lautet der Verbotstatbestand bislang, „Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.“ Zum Rest des Beitrags »

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Halterhaftung für Halt- und Parkverstöße

(c) siepmann H / Pixelio

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Wer sein Fahrzeug in einem Halte- oder Parkverbot abstellt, riskiert ein „Knöllchen“. Wo das Halten und Parken verboten ist, regelt § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach dieser umfangreichen Vorschrift ist das Halten auch ohne gesonderte Beschilderung z.B. unzulässig, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor und auf Bahnübergängen. Zum Rest des Beitrags »

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