Schlagworte: Schadensminderungspflicht

AG Mitte: einen Verkehrsunfall muss man nicht selber regulieren

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Auch bei eindeutiger Haftung zu Ungunsten eines Unfallgegners muss ein Geschädigter sich nicht selbst mit dessen Versicherung herumplagen. Das Amtsgericht Mitte ist der zutreffenden Meinung, dass so eine Regulierung eines Unfallschadens keinesfalls eine „einfache Sache“ ist. Ein Geschädigter kann sich daher anwaltliche Hilfe nehmen, die Kosten hierfür hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tragen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Münster – wer sein Auto nicht Scheckheft pflegt, muss billig reparieren lassen

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Nach einem Verkehrsunfall stritten der Geschädigte und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung um einen Restbetrag.  Während das Schadensgutachten, auf dessen Grundlage der Geschädigte Ersatz forderte, Stunden- und Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde lege, verwies die Versicherung den Geschädigten auf eine andere Reparaturfirma, die das Fahrzeug ebenfalls hätte sach- und fachgerecht hätte instandsetzen können,  jedoch zu deutlich niedrigeren Sätzen. Zum Rest des Beitrags »

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