Schlagworte: Nachweis

BGH – Versand einer Betriebskostenabrechung per Post kurz vor Ende der Abrechnungsfrist kann für den Vermieter teuer werden

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Vermieter sollte aber den Abrechnungszeitpunkt nicht allzu sehr ausreizen und vor allem einen Zugangsnachweis haben, wie eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt. Zum Rest des Beitrags »

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VG Berlin – Schulverwaltung darf bei Einschulung eines Kindes Nachweise über die Wohnsituation verlangen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer gängigen Praxis einen Riegel vorgeschoben. Wer im Einzugsgebiet einer bestimmten Schule gemeldet ist, hat einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Kurz vor Beginn der Anmeldefrist für Erstklässler zogen daher überraschend viele Eltern mit ihren Kindern in das Einzugsgebiet beliebter Schulen, um einen der begehrten Plätze zu erhalten. ziehen. Nicht selten fand ein solcher Umzug nur auf dem Papier statt. Zum Rest des Beitrags »

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