Schlagworte: Post

BAG – Briefsortiererin darf nebenher Zeitungen austragen

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Hessen – bei Einwurf einer Kündigung in den Briefkasten beginnt die Klagefrist

Dem Arbeitnehmer, einem Kfz-Mechaniker wurde krankheitsbedingt gekündigt. Hiergegen hatte er Kündigungsschutzklage erhoben. Für die Dauer des Rechtstreits hatte der Arbeitgeber mit dem Mechaniker ein Prozessrechtsarbeitsverhältnis abgeschlossen. Nachdem der Mechaniker sich vor Antritt seines Urlaubs falsch ausgestempelt hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Arbeitszeitbetrug am 9. August fristlos, hilfsweise fristgemäß. Das Kündigungsschreiben fand der Mechaniker erst nach der Rückkehr aus seinem Urlaub, zwei Tage später am 31. August erhob er auch gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Allerdings einen Tag zu spät und nicht innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG von 3 Wochen. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Versand einer Betriebskostenabrechung per Post kurz vor Ende der Abrechnungsfrist kann für den Vermieter teuer werden

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Vermieter sollte aber den Abrechnungszeitpunkt nicht allzu sehr ausreizen und vor allem einen Zugangsnachweis haben, wie eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Wer Post austrägt, darf sich auch „Post“ nennen

Die Deutsche Post AG, zu deren Gunsten die Marke „POST“ u. a. für die Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen eingetragen ist, klagte aus dieser Marke gegen zwei Unternehmen für Kurier und Postdienstleistungen, die sich ebenfalls „Post“ nennen und gleichartige Dienstleistungen erbringen. Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über den Schutzumfang der Marke „POST“ zu entscheiden. Zum Rest des Beitrags »

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