Kategorie Verkehrsrecht

BGH – Ob das Fahrzeug repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt, richtet sich nach den Bruttowerten

Der Kläger verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nach einer erfolgten Zahlung weiteren Schadensersatz. Nach dem vom Kläger in Auftrag gegebenen Gutachten betrugen die Reparaturkosten 3.572,40 € netto (4.251,16 € brutto) und der Wiederbeschaffungswert incl. Mehrwertsteuer 4.200,00 €. Der Kläger verlangte von der Versicherung daraufhin Ersatz der Nettoreparaturkosten zuzüglich 25,00 € Unfallkostenpauschale. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Zeitschätzung eines Polizeibeamten bei gezielter Überwachung ist ausreichend für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Das Amtsgericht Minden hatte den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes von mehr als einer Sekunde zu einer Geldbuße von 187,50 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ein Polizeibeamter hatte eine gezielte Rotlichtüberwachung durchführt und gab an, dass er ca. 12 -13 Meter entfernt von der Haltelinie gestanden und freie Sicht auf die Ampelanlage gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie durch den Betroffenen habe die Ampel schon zwei Sekunden „rot“ gezeigt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – Werte verschiedener vom Verkehrsteilnehmer konsumierter Betäubungsmittel (THC/Amphetamin) dürfen nicht einfach addiert werden

(c) andrea mertes / Pixelio

A. Mertes/Pixelio

In der einem Kraftfahrzeugführer entnommenen Blutprobe wurden 0,8 ng/mL THC und 14 ng/mL Amphetamin festgestellt. Trotzdem die einzelnen Substanzen für sich genommen die für eine Anwendbarkeit des § 24a Abs. 2 StVG geltenden Grenzwerte nicht erreichten, verurteilte das Amtsgericht den Kraftfahrzeugführer wegen fahrlässigen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis und Amphetamin, indem es die Werte einfach addierte. Hiergegen legte der Kraftfahrer erfolgreich Rechtsbeschwerde zum OLG Koblenz ein. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamburg – keinen Strafbarkeit wegen Unfallflucht bei Unkenntnis einer Beteiligung

Ein Lkw-Fahrer fuhr mit seinem Lkw in Hamburg stadteinwärts und streifte dabei unbemerkt mit seinem rechten Außenspiegel den linken Außenspiegel eines auf der rechten Nebenspur fahrenden anderen Lkw, der dabei beschädigt wurde. Der Lkw-Fahrer fuhr weiter und kam erst an einer Ampel etwa 1,5 Kilometer vom Ort des Unfallereignisses entfernt, zum stehen. Vom Geschädigten verfolgt und nunmehr auf den Unfall aufmerksam gemacht, setzte der Lkw-Fahrer seine Fahrt fort. Erst an einer weiteren Kreuzung konnte der Geschädigte den Lkw-Fahrer stoppen, indem er sich mit seinem Fahrzeug vor dessen Fahrzeug stellte. Zum Rest des Beitrags »

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AG Cottbus – Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte wegen Gefahr im Verzug zur Nachtzeit

Der Angeklagte fuhr beim Abbiegen mit den Rädern an die Bordsteinkante und zog so die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich. Der Versuch, den Angeklagten anzuhalten scheiterte, da dieser überhaupt nicht reagierte und weiter fuhr. Erst als ihm ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Zeichen „Stopp – Polizei“ folgte, hielt er nach einer Fahrstrecke von ca. 100 Metern an. Der freiwillig sofort nach dem Anhalten durchgeführte Atem-Test mit dem Dräger 7410 ergab einen Atemalkoholwert von 2,46 mg/g. Zum Rest des Beitrags »

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AG Köln – abrupt abbremsender Taxifahrer haftet mit 40 % bei einem Auffahrunfall

A. Morlok/Pixelio

Ein Taxifahrer hatte wohl eher den am Fahrbahnrand winkenden Fahrgast im Kopf, als den nachfolgenden Verkehr. Jedenfalls rauschte ein hinter ihm fahrender Rollerfahrer auf und verlangte anschließend seinen Schaden ersetzt. Bei Auffahrunfällen gilt im allgemeinen, dass gegen den Auffahrenden der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten, seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat oder es an der notwendigen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen. Wer sich als Auffahrender einer Haftung ganz oder teilweise entziehen will, muss diesen Anscheinsbeweis widerlegen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Bielefeld – Kein Rücktritt bei nur unerheblichem Defekt eines Cabrioverdecks

Die spätere Klägerin bestellte bei dem beklagten Autohaus im März 2006 einen neuen Opel Astra TT Cabrio zu einem Kaufpreis von rund 25.800 Euro. Nach der Übergabe des Fahrzeugs Mitte Juli 2006 traten Probleme beim automatischen Öffnen des Cabrio-Daches auf. Beim betätigen der Fernbedienung unterbrach der Öffnungsvorgang und konnte erst nach mehrfachen Drücken des Schalters beendet werden. Die Klägerin rügte den vorstehenden Mangel und zahlte den vereinbarten Kaufpreis unter Vorbehalt der Mängelfreiheit. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Beweisverwertungsverbot bei willkürlicher Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei

Der Angeklagte hatte bei dem Maifeierlichkeiten erheblich dem Alkohol zugesprochen und war anschließend mit einem Pkw bei einer Ortsdurchfahrt von der Fahrbahn abgekommen. Als er mit den Vorderrädern über eine Bordsteinkante fuhr, platzten die Reifen, das Fahrzeug überfuhr ein Hinweisschild und einen Zaun auf einer Länge von etwa 5 Metern. Unbeeindruckt setzte der Angeklagte seine Fahrt fort und fuhr mit den Vorderrädern auf den Felgen fahrend, davon, parkte das Fahrzeug vor seinem Wohnhaus und legte sich ins Bett. Die knapp eine Stunde nach dem Unfall auf Anordnung eines Polizeibeamten entnommene Blutprobe ergab einen BAK-Wert von 2,6 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Oldenburg – Kein Schadensersatz für Unfall mit Rennrad auf verschwenktem Radweg

(c) tomizak / Pixelio

tomizak/Pixelio

Ein Rennradfahrer radelte zu früher Morgenstunde einen Radweg entlang. Es war dunkel, er hatte Licht an. Der Radweg verlief eine längere Strecke parallel rechts neben der Straße bis zu einem plötzlichen Rechtschwenk an einer Zufahrt. Trotz eingeleiteter Vollbremsung fuhr der Radler geradeaus weiter, direkt in einem Graben. Seinen Schaden an Fahrrad und Bekleidung sowie Schmerzensgeld für seine Verletzungen verlangte er vom Landkreis ersetzt. Dieser weigerte sich zu zahlen, da er – was Voraussetzung wäre – keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – keine Sicherstellung eines auf dem Bahnhofsvorplatz angeschlossenen Fahrrads im Wege der Ersatzvornahme

Im August 2005 stellte der Kläger sein Fahrrad auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen neben zwei mit der Rückenlehne aneinander gestellten Bänken ab und sicherte es mit einem Fahrradschloss an der Armlehne einer Bank. Die Stadt ließ das Schloss zerstören und das Fahrrad zu ihrem Baubetriebshof verbringen und verlangte vom Kläger mit Bescheid die Kosten der Ersatzvornahme von 45,60 €. Zum Rest des Beitrags »

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