Schlagworte: Totalschaden

BGH – Ob das Fahrzeug repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt, richtet sich nach den Bruttowerten

Der Kläger verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nach einer erfolgten Zahlung weiteren Schadensersatz. Nach dem vom Kläger in Auftrag gegebenen Gutachten betrugen die Reparaturkosten 3.572,40 € netto (4.251,16 € brutto) und der Wiederbeschaffungswert incl. Mehrwertsteuer 4.200,00 €. Der Kläger verlangte von der Versicherung daraufhin Ersatz der Nettoreparaturkosten zuzüglich 25,00 € Unfallkostenpauschale. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – bei Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach einem Unfall ist der regionale Markt entscheidend und nicht das Internet

Eine Unfallgeschädigte beauftragte einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenhöhe. Der kam zu dem Ergebnis, dass ein Totalschaden vorlag. Demzufolge musste er den Restwert des Fahrzeuges ermitteln und holte zwei Angebote von ortsansässigen Restwertaufkäufern und eines in der Region tätigen Autohändlers ein. Das höchste Angebot lautete auf 3.500 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Zu diesem Preis wurde das Fahrzeug durch die Geschädigte dann auch verkauft. Zum Rest des Beitrags »

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