Schlagworte: Ersatzvornahme

OVG Lüneburg – keine Sicherstellung eines auf dem Bahnhofsvorplatz angeschlossenen Fahrrads im Wege der Ersatzvornahme

Im August 2005 stellte der Kläger sein Fahrrad auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen neben zwei mit der Rückenlehne aneinander gestellten Bänken ab und sicherte es mit einem Fahrradschloss an der Armlehne einer Bank. Die Stadt ließ das Schloss zerstören und das Fahrrad zu ihrem Baubetriebshof verbringen und verlangte vom Kläger mit Bescheid die Kosten der Ersatzvornahme von 45,60 €. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – kein Kostenerstattungsanspruch eines Mieters bei eigenmächtiger Selbstbeseitigung eines Mangels

Der Bundesgerichtshof entschied aktuell, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. Zum Rest des Beitrags »

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