Kategorie Verkehrsrecht

RadAlert.de – Ein „Service“ der besonderen Art

Datenpakete für alle gängigen Navigationsgeräte die vor stationären Blitzern warnen, gibt es in Hülle und Fülle. Schon das betriebsbereite Mitführen eines derartig „modifizierten“ Gerätes ist nach § 23 Abs. 1b der StVO untersagt. Bei mobilen Blitzern hilft aber auch ein solches Gerät nicht weiter. Entweder man fährt einfach vorschriftsmäßig, achtet auf Radioansagen oder probiert RadAlert.de, einen „Service“ der Sixt AG. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei bei Fahrt unter Cannabiseinfluss wenn Bereitschaftsrichter 1 ½ Stunden nicht erreichbar ist

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 2 und 3 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro verurteilt und gegen ihn nach § 25 StVG ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen richtete sich ohne Erfolg gegen die Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei, hatte beim Kammergericht aber lediglich hinsichtlich der verhängten Geldbuße vorläufigen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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AG Mannheim – Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall nur bedingt anwendbar

„Wer auffährt ist schuld!“ Nach dieser allgemein verbreiteten Auffassung wäre die Schuldfrage bei Auffahrunfällen damit eindeutig geklärt, man bräuchte keine Rechtsanwälte, keine Gerichte. Dabei gilt auch bei Auffahrunfällen im allgemeinen nur, dass gegen den Auffahrenden der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO), seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat (§ 3 Abs. 1 StVO) oder es an der notwendigen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 Abs. 2 StVO). Zum Rest des Beitrags »

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LG Köln – Oldtimer ohne Sicherheitsgurte begründet kein Mitverschulden

Die Spritztour zweier Freunde mit einen Anfang der 60er Jahre gebauten Roadster MGB 67 endete mit dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Chrysler und schlimmen Verletzungen für den Beifahrer. Dieser erlitt Gesichtsverletzungen, Hautablederungen, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen, ist seither arbeitsunfähig und wird seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulierte seinen Schaden jedoch nur zum Teil abzüglich einer Mithaftung von 25 Prozent, da er nicht angeschnallt gewesen sei. Zum Rest des Beitrags »

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Nach dem Stillstand der Rechtspflege kommt Bewegung in die Sache

In einer Unfallsache hatten wir kürzlich den Stillstand der Rechtspflege beklagt, nun kommt Bewegung in die Sache. Die Schadensachbearbeiterin der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung rief an und meinte, sie hätte unsere Klage auf dem Tisch, ob das unser Ernst sei, wer denn bitte bei einem solchen Streitwert eine Klage schreibe. Was für eine sinnfreie Frage, erstens klagen wir nicht zum Spaß und wenn es sein muss, klagen wir auch einen Cent ein. Zum Rest des Beitrags »

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Spaß beim AG Tiergarten – POM Langstrumpf schreibt sich die Welt, wiedewiedewie sie ihm gefällt

Ende Februar war die Mandantin auf dem Weg zur Arbeit, fuhr mit ca. 25 km/h durch eine Baustelle und auf eine rote Ampel zu. Trotz Bremsung rutschte sie gegen ein vor ihr wartendes Fahrzeug. Der Blechschaden war überschaubar, verletzt wurde niemand. Umso überraschter war sie, als Post vom Polizeipräsidenten kam und dieser 145 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen von ihr haben wollte. Darüber hinaus wären 3 Punkte in Flensburg fällig. Zum Rest des Beitrags »

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Änderung der StVO für Fahrradfahrer zum 1. September

Die zum 1. September 2009 in Kraft tretenden Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften haben auch Auswirkungen für den Fahrradverkehr. Zum Rest des Beitrags »

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Änderung der StVO zum 01.09.2009 – Inlineskater auf die Straße

wrw / Pixelio

wrw/Pixelio

In seiner Entscheidung vom 19.03.2002 (VI ZR 333/00) hatte der Bundesgerichtshof Inline-Skates als „ähnliche Fortbewegungsmittel“ im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO angesehen, so dass Skater wie Fußgänger zu behandeln waren und grundsätzlich den Gehweg zu benutzen und auf der Straße oder einem Radweg nichts zu suchen hatten (§ 25 StVO). Wegen der erheblich höheren Geschwindigkeit, die man mit Inlinern erreichen kann, und einem im Vergleich zu Fahrrädern erheblich längeren Bremsweg, eine nicht ganz glückliche Entscheidung sowohl für Skater, als auch für Fußgänger, so dass der Verordnungsgeber gefragt war. Zum Rest des Beitrags »

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VGH Baden-Württemberg – Behörde muss Kfz-Halter vor einer Fahrtenbuchauflage gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen

Mit dem Pkw der Antragstellerin war die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträchtlich überschritten worden. Das hinreichend deutliche Geschwindigkeitsmessfoto zeigt aber einen Mann als Fahrer. Die Bußgeldstelle schickte der Antragstellerin einen Anhörungsbogen als Betroffene, sah sie also als mutmaßliche Täterin der Ordnungswidrigkeit an. Das Anhörungsschreiben enthielt auch einen Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht des Betroffenen. Nachdem die Antragstellerin keine Angaben zum Fahrer gemacht hatte und dieser nicht ermittelt werden konnte, wurde der Antragstellerin auferlegt, für die Dauer von sechs Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Zum Rest des Beitrags »

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Stillstand der Rechtspflege?

In einer Unfallsache hat das Amtsgericht Mitte Termin bestimmt im September 2010. Auf unsere Nachfrage, ob das ein Schreibfehler und nicht doch September 2009 gemeint sei, bekamen wir von der Geschäftsstelle zur Antwort, in diesem Jahr passiere nichts mehr. Zum Rest des Beitrags »

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