Kategorie Bussgeld

OLG Frankfurt am Main – Verwertung von Voreintragungen im VZR auch nach Tilgung

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte gegen die Betroffene wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 135 € sowie ein Fahrverbot. Im Verkehrszentralregister eingetragene Vorbelastungen hat das Amtsgericht verwertet und den Regelsatz des Bußgeldes entsprechend erhöht. Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen, in der sie u.a. die Unverwertbarkeit der Voreintragungen rügte, blieb beim OLG Frankfurt am Main trotz entgegenstehender Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte ohne Erfolg. Gründe, die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen, sah das OLG Frankfurt am Main unverständlicherweise nicht. Zum Rest des Beitrags »

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RadAlert.de – Ein „Service“ der besonderen Art

Datenpakete für alle gängigen Navigationsgeräte die vor stationären Blitzern warnen, gibt es in Hülle und Fülle. Schon das betriebsbereite Mitführen eines derartig „modifizierten“ Gerätes ist nach § 23 Abs. 1b der StVO untersagt. Bei mobilen Blitzern hilft aber auch ein solches Gerät nicht weiter. Entweder man fährt einfach vorschriftsmäßig, achtet auf Radioansagen oder probiert RadAlert.de, einen „Service“ der Sixt AG. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei bei Fahrt unter Cannabiseinfluss wenn Bereitschaftsrichter 1 ½ Stunden nicht erreichbar ist

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 2 und 3 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro verurteilt und gegen ihn nach § 25 StVG ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen richtete sich ohne Erfolg gegen die Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei, hatte beim Kammergericht aber lediglich hinsichtlich der verhängten Geldbuße vorläufigen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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Spaß beim AG Tiergarten – POM Langstrumpf schreibt sich die Welt, wiedewiedewie sie ihm gefällt

Ende Februar war die Mandantin auf dem Weg zur Arbeit, fuhr mit ca. 25 km/h durch eine Baustelle und auf eine rote Ampel zu. Trotz Bremsung rutschte sie gegen ein vor ihr wartendes Fahrzeug. Der Blechschaden war überschaubar, verletzt wurde niemand. Umso überraschter war sie, als Post vom Polizeipräsidenten kam und dieser 145 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen von ihr haben wollte. Darüber hinaus wären 3 Punkte in Flensburg fällig. Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG – keine Rechtsgrundlage für anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern

Im Januar 2006 wurde auf der BAB 19 in Fahrtrichtung Rostock von der Ordnungsbehörde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Videoaufzeichnung erfolgte mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS. Dem Beschwerdeführer, der an diesem Tag mit seinem Pkw auf dieser Strecke fuhr, wird vorgeworfen, er habe bei km 98,6 fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Elefantenrennen darf nicht länger als 45 Sekunden dauern

(c) tommyS / Pixelio

tommyS/Pixelio

Seit Osnabrück tuckerte ein Lkw-Fahrer hinter einem andern Lkw her, der sehr ungleichmäßig fuhr. Mal zog der Vorausfahrende seine Geschwindigkeit an, mal verlangsamte er seine Fahrt. Im Bereich Ascheberg hatte der Dahinterfahrende die Faxen dicke und setzte zum Überholen an. Dabei kam aber an dem zu überholenden Lkw nicht wirklich vorbei, so dass sich hinter ihm eine lange Schlange anderer Fahrzeuge bildete. Zu seinem Unglück fuhr direkt hinter ihm auch noch ein Fahrzeug der Autobahnpolizei. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – (noch) kein Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei

Während zahlreiche Oberlandesgerichte sich in jüngster Zeit erfreulich klar für ein Beweisverwertungsverbot bei der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei ausgesprochen haben, zeigt sich das Kammergericht in einer aktuellen Entscheidung noch unentschlossen und hält sich die Möglichkeit offen, künftig anders zu entscheiden. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei auch bei Drogen

(c) manwalk / Pixelio

manwalk/Pixelio

Bei einer Polizeikontrolle stellten die eingesetzten Beamten bei dem betroffenen Kraftfahrer eine verlangsamte Pupillenreaktion bei Lichteinfall fest, worauf der Betroffene auf Befragen mitteilte, gelegentlich Haschisch zu konsumieren. Ein mit seinem Einverständnis durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf  THC. Daraufhin ordnete einer der Beamten eine Blutentnahme zur Feststellung von Drogen im Blut an. Den Versuch, eine richterliche Entscheidung zu erlangen, unternahm er nicht, da nach seiner Ansicht infolge des damit verbundenen Zeitverzuges das Untersuchungsergebnis verfälscht worden wäre. Die Untersuchung der Blutprobe ergab einen THC-Gehalt von 10 ng/ml Blut. Zum Rest des Beitrags »

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LG Cottbus – Ein Anwalt hat Zeit zu haben

Beim AG Bad Liebenwerda sollte über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verhandelt werden. Es waren bereits zwei Verhandlungstage vorausgegangen, das Gericht hatte ein Gutachten zur Feststellung der Fahreridentität eingeholt, zum Termin war der Sachverständige geladen. Die Sache wurde mit halbstündiger Verspätung aufgerufen, zu diesem Zeitpunkt waren der Betroffene und sein Verteidiger, die zunächst vor dem Sitzungssaal gewartet hatten, allerdings nicht mehr zugegen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Köln – Ordnungswidrig handelt auch, wer während der Fahrt sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und lediglich auf das Display schaut

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Gegen den Betroffenen ist durch Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons eine Geldbuße von 40 € verhängt worden. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er sein Mobiltelefon, nachdem dieses im Fahrzeug geklingelt hatte, aufgenommen, um mit einem Blick auf das Display festzustellen, wer ihn angerufen hatte. Gegen diese Entscheidung hat der Betroffene die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt. Er macht geltend, aufgrund der getroffenen Feststellungen habe er das Mobiltelefon nicht in dem Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO genutzt. Die Rechtsbeschwerde wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. Zum Rest des Beitrags »

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