Schlagworte: Verkehr

OLG Köln – Ordnungswidrig handelt auch, wer während der Fahrt sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und lediglich auf das Display schaut

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

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Gegen den Betroffenen ist durch Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons eine Geldbuße von 40 € verhängt worden. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er sein Mobiltelefon, nachdem dieses im Fahrzeug geklingelt hatte, aufgenommen, um mit einem Blick auf das Display festzustellen, wer ihn angerufen hatte. Gegen diese Entscheidung hat der Betroffene die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt. Er macht geltend, aufgrund der getroffenen Feststellungen habe er das Mobiltelefon nicht in dem Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO genutzt. Die Rechtsbeschwerde wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. Zum Rest des Beitrags »

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