Kategorie Bussgeld

AG Geilenkirchen – Fahrverbot für Zahnarzt im Notdienst besondere Härte

Bei bestimmten erheblichen Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbotes für die Dauer von einem bis zu drei Monaten vor. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Von der Rechtsfolge eines Fahrverbotes kann unter Erhöhung der Geldbuße gem. § 4 Abs. 4 BKatV abgesehen werden, wenn das Fahrverbot den Betroffenen unangemessen hart benachteiligt. Dazu muss der Betroffene glaubhaft machen, dass das Fahrverbot für ihn eine besondere, über vergleichbare Fälle hinausgehende, Härte darstellt. Zum Rest des Beitrags »

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Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger

Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Zum Rest des Beitrags »

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Halterhaftung für Halt- und Parkverstöße

(c) siepmann H / Pixelio

siepmannH/Pixelio

Wer sein Fahrzeug in einem Halte- oder Parkverbot abstellt, riskiert ein „Knöllchen“. Wo das Halten und Parken verboten ist, regelt § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach dieser umfangreichen Vorschrift ist das Halten auch ohne gesonderte Beschilderung z.B. unzulässig, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor und auf Bahnübergängen. Zum Rest des Beitrags »

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Plusminus vom 09.10.2007 – Funkanfälligkeit von Waagen führt zur Einstellung von Bußgeldverfahren

Wie das Magazin Plusminus am 09.10.2007 berichtet, können elektronische Waagen durch Handys und Funksprechgeräte gestört werden. Dies kann u.a. bei Gewichtskontrollen der Polizei und einem anschließenden Bußgeldverfahren wegen angeblicher Überladung Folgen haben. Zum Rest des Beitrags »

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Bußgelder sollen drastisch erhöht werden

Verkehrssünder müssen voraussichtlich schon bald mit drastisch höheren Bußgeldern rechnen. Ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums soll zum Teil eine Verdoppelung der bisherigen Sätze vorsehen. Zum Rest des Beitrags »

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Unerwünschte Werbeanrufe – Justizministerin will Bußgelder verhängen

Unerwünschte Werbeanrufe mit dem Ziel Waren oder Dienstleistungen am Telefon zu verkaufen, sind keine Seltenheit. Nicht jeder Angerufene widersteht dem vermeintlich angebotenen Schnäppchen und schließt mündlich einen Vertrag ab. Wer der Vertragsschluss später reut, hat häufig Probleme, aus dem ungewollten Vertrag herauszukommen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle und OLG Bamberg – Fahren ohne festes Schuhwerk ist keine Ordnungswidrigkeit nach der StVO

(c) S.G.S. / Pixelio

S.G.S. / Pixelio

Ein Lkw mit Anhänger wurde auf der Autobahn durch die Polizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer während der Fahrt Sandalen getragen hat, die vorn geschlossen, aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Der Fahrer hat dies auch eingeräumt, vertrat jedoch der Auffassung, dass sein Schuhwerk ordnungsgemäß gewesen sei. Das Amtsgericht hat den Fahrer wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (§ 23 Abs. 1 StVO) zu einer Geldbuße von 57,50 EUR verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand auswirkt

(c) Uwe Steinbrich / Pixelio

Steinbrich/Pixelio

„Justitias Mühlen mahlen langsam“ Dies muss nicht immer von Nachteil sein, wenn vom Gericht ein Fahrverbot verhängt wurde. Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsstraftaten nach § 44 StGB neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe als Nebenstrafe verhängt werden. Das Fahrverbot mit einer Dauer von 1 bis zu 3 Monaten, wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Das Fahrverbot soll als sogenannter „Denkzettel“ den Kraftfahrer warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr vermitteln. Zum Rest des Beitrags »

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LG Freiburg – Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch bei 0,00 Promille möglich

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Wer betrunken oder sonst berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er durch den Genuss von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar und verliert seine Fahrerlaubnis. Dies dürfte gemeinhin bekannt sein. Weniger bekannt sein dürfte hingegen, dass auch die Einnahme von legalen Medikamenten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis kosten kann. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt a.M. zu den Voraussetzungen einer vorsätzlichen Drogenfahrt

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er Drogen konsumiert hat, handelt nach § 24a StVG ordnungswidrig, ist der Fahrzeugführer infolge der Beeinflussung von Drogen nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich gem. § 316 StGB sogar strafbar. Zum Rest des Beitrags »

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