Schlagworte: Medikamente

Bundessozialgericht – „Hartz-IV“-Empfänger müssen bei Medikamenten zuzahlen

Der 1955 geborene Kläger ist bei der beklagten Betriebskrankenkasse krankenversichert. Er war bis Ende 2003 gemäß § 61 SGB V a.F. von der Zuzahlungspflicht zu Arzneimitteln usw. befreit. Er bezog Arbeitslosenhilfe in Höhe von wöchentlich 148,19 Euro. Das GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) begründete neben Leistungskürzungen zum 1. Januar 2004 Zuzahlungspflichten u.a. für Arbeitslosenhilfe-Bezieher. Deshalb hob die Beklagte den Befreiungsbescheid auf. Zum Rest des Beitrags »

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VG Berlin – Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente beteiligen

Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat acht Klagen von Berliner Landesbeamten entsprochen, mit denen diese höhere Zuzahlungen ihres Dienstherrn zu ihren Krankheitskosten (Beihilfe) begehrt hatten. Zum Rest des Beitrags »

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Das Verwaltungsgericht Berlin gibt Hinweise zur Empfängnisverhütung

(c) Tomizak / Pixelio

Tomizak/Pixelio

Die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Penis-Steifungscreme ein Arzneimittel oder lediglich Kosmetik sei. Das Bezirksamt Mitte hatte 2005 in einem Sexshop mehrere Tuben der Creme mit der Begründung sichergestellt, es handele sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel. Die Betreiberin des Sexshops war der Meinung, es handele sich bei der Creme nur um Kosmetik, diese sei zulassungsfrei. Zum Rest des Beitrags »

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LG Freiburg – Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch bei 0,00 Promille möglich

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Wer betrunken oder sonst berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er durch den Genuss von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar und verliert seine Fahrerlaubnis. Dies dürfte gemeinhin bekannt sein. Weniger bekannt sein dürfte hingegen, dass auch die Einnahme von legalen Medikamenten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis kosten kann. Zum Rest des Beitrags »

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