Schlagworte: Absehen

AG Tiergarten: Nachts sind alle Scheinwerfer hell

Kümmerle

Eigentlich eine erfreuliche Entscheidung die das Kammergericht hier getroffen hat, wäre hier nicht noch ein Bußgeldverfahren beim AG Tiergarten aus 2010 in nicht ganz so guter Erinnerung. Nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und Begründung, hatte eine recht forsche Bußgeldrichterin vor Terminierung nochmals nachgefragt, ob man die Sache mit dem Einspruch nicht doch noch mal überdenken möchte, da so richtige Zweifel an der Messung nicht aufkommen wollen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – keine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot bei langem Zeitablaufs zwischen der Tat und deren Ahndung

Das Amtsgericht Herford verurteilte die Betroffene erstmalig im April 2006 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 150 € und verhängte zugleich ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats. Auf die erstmalige Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen dieses Urteil hob das OLG Hamm im Oktober 2006 das Urteil auf und verwies die Sache zurück. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht Herford die Betroffene im Januar 2007 zu einer Geldbuße von 300 € und sah von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung ab. Zum Rest des Beitrags »

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Abwendung eines Fahrverbots bei drohendem Arbeitsplatz- oder Existenzverlust

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Berufskraftfahrer, Vielfahrer, Selbstständige, sie stecken oftmals in einem Dilemma. Auf der einen Seite verlangt der Arbeitgeber von ihnen mit Nachdruck die termingerechte Lieferung, ein Auftrag muss „just in time“ erledigt werden. Auf der anderen Seite steht bei entsprechenden Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot im Raum und der Arbeitgeber droht plötzlich mit der Kündigung, falls der Kraftfahrer für den Zeitraum eines Fahrverbotes ausfällt, oder die eigene Firma steht vor dem Aus weil Aufträge nicht erledigt werden können. In einer solchen Situation sollte sich der von einem Fahrverbot Betroffene nicht scheuen, dies zu seinem Vorteil zu nutzen, um gegebenenfalls einem Fahrverbot zu entgehen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Geilenkirchen – Fahrverbot für Zahnarzt im Notdienst besondere Härte

Bei bestimmten erheblichen Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbotes für die Dauer von einem bis zu drei Monaten vor. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Von der Rechtsfolge eines Fahrverbotes kann unter Erhöhung der Geldbuße gem. § 4 Abs. 4 BKatV abgesehen werden, wenn das Fahrverbot den Betroffenen unangemessen hart benachteiligt. Dazu muss der Betroffene glaubhaft machen, dass das Fahrverbot für ihn eine besondere, über vergleichbare Fälle hinausgehende, Härte darstellt. Zum Rest des Beitrags »

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