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OLG Celle und OLG Bamberg – Fahren ohne festes Schuhwerk ist keine Ordnungswidrigkeit nach der StVO

(c) S.G.S. / Pixelio

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Ein Lkw mit Anhänger wurde auf der Autobahn durch die Polizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer während der Fahrt Sandalen getragen hat, die vorn geschlossen, aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Der Fahrer hat dies auch eingeräumt, vertrat jedoch der Auffassung, dass sein Schuhwerk ordnungsgemäß gewesen sei. Das Amtsgericht hat den Fahrer wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (§ 23 Abs. 1 StVO) zu einer Geldbuße von 57,50 EUR verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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