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LG Freiburg – Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch bei 0,00 Promille möglich

(c) Rainer Sturm / Pixelio

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Wer betrunken oder sonst berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er durch den Genuss von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar und verliert seine Fahrerlaubnis. Dies dürfte gemeinhin bekannt sein. Weniger bekannt sein dürfte hingegen, dass auch die Einnahme von legalen Medikamenten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis kosten kann. Zum Rest des Beitrags »

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