Schlagworte: Parkverstoß

Halterhaftung für Halt- und Parkverstöße

(c) siepmann H / Pixelio

siepmannH/Pixelio

Wer sein Fahrzeug in einem Halte- oder Parkverbot abstellt, riskiert ein „Knöllchen“. Wo das Halten und Parken verboten ist, regelt § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach dieser umfangreichen Vorschrift ist das Halten auch ohne gesonderte Beschilderung z.B. unzulässig, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor und auf Bahnübergängen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Berlin – Entziehung der Fahrerlaubnis nach über 300 Parkverstößen in drei Jahren rechtmäßig

M Hauck/Pixelio

Mit Beschluss der 11. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin vom 9. Mai 2007 – VG 11 A 247.07 – wurde in einem Eilverfahren den Entzug einer Fahrerlaubnis nach über 300 Parkverstößen in drei Jahren bestätigt. In den Jahren 2004 und 2005 wurden für die Fahrzeuge der Antragstellerin 206 Parkverstöße registriert. Von Januar 2006 bis Januar 2007 wurden weitere 95 Verstöße festgestellt. Zum Rest des Beitrags »

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