Schlagworte: Zeitablauf

OLG Hamm – keine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot bei langem Zeitablaufs zwischen der Tat und deren Ahndung

Das Amtsgericht Herford verurteilte die Betroffene erstmalig im April 2006 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 150 € und verhängte zugleich ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats. Auf die erstmalige Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen dieses Urteil hob das OLG Hamm im Oktober 2006 das Urteil auf und verwies die Sache zurück. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht Herford die Betroffene im Januar 2007 zu einer Geldbuße von 300 € und sah von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung ab. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand auswirkt

(c) Uwe Steinbrich / Pixelio

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„Justitias Mühlen mahlen langsam“ Dies muss nicht immer von Nachteil sein, wenn vom Gericht ein Fahrverbot verhängt wurde. Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsstraftaten nach § 44 StGB neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe als Nebenstrafe verhängt werden. Das Fahrverbot mit einer Dauer von 1 bis zu 3 Monaten, wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Das Fahrverbot soll als sogenannter „Denkzettel“ den Kraftfahrer warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr vermitteln. Zum Rest des Beitrags »

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