Schlagworte: Widerrufsrecht

AG München: Die anatomischen Besonderheiten der Frau

Und noch eine Entscheidung des Amtsgerichts München zum „generellen Umtauschrecht“. Im Juni 2011 kaufte eine Münchnerin, die im 9. Monat schwanger war, eine weiße Leinen-Schwangerschaftshose zum Preis von 119 Euro. Auf Grund des ständig schlechten Wetters trug sie die Hose erst 3 Wochen später das erste Mal. Sie stellte dabei fest, dass diese trotz des vorhandenen „Tunnelzugs“ ihr ständig über die Hüften rutschte. Da sie die Hose nicht jedes Mal nach oben ziehen wollte, wollte sie ihr Geld zurück. Zum Rest des Beitrags »

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AG München: gefällt mir nicht…

Mit einem Klassiker juristischer Irrtümer musste sich das Amtsgericht München beschäftigen, dem sogenannten generellen Umtauschrecht. Im Mai 2011 suchte eine Münchnerin ein Miederwarengeschäft auf und kaufte dort einen Bikini, einen Slip und eine Corsage zum Preis von insgesamt 347 Euro.  Zwei Tage später kam ihr Ehemann in den Laden und wollte die Sachen zurückgeben sowie den Kaufpreis erstattet bekommen.   Zum Rest des Beitrags »

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Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011 in Kraft

Zuletzt 2010 hatte der Gesetzgeber eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers beschlossen, wenn dieser eine gelieferte Ware bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt, anschließend aber den Vertrag widerruft. Nachdem der Europäische Gerichtshof am 03.09.2009 (C-489/07) die deutschen Wertersatzvorschriften bei Widerruf mit den europäischen Richtlinien für teilweise nicht vereinbar angesehen hat, gibt es nun – mal wieder – eine Gesetzesänderung, verbunden mit einer neuen amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung. Zum Rest des Beitrags »

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Shophändler aufgepasst – neue amtliche Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 ohne Übergangsfrist gültig!

S.Hofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ein Händler, der seine Ware im Fernabsatz, z.B. über das Internet verkauft, muss eine Fülle von Informationspflichten beachten. Dazu gehört neben der Anbieterkennzeichnung insbesondere die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein befristetes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden in einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung aufklären.  Für die Belehrung hat der Gesetzgeber in der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV ) eine offizielle Muster-Widerrufsbelehrung vorgegeben, die in der Vergangenheit von diversen Gerichten für unwirksam erachtet wurde. Zum Rest des Beitrags »

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Ich habe doch aber den Vertrag widerrufen…

…und zwar innerhalb von 14 Tagen, das reicht doch!!! Bestimmt stand das in einer dieser bunten Zeitschriften in der Rubrik tolle Rechtstipps. Etwas verstört reagierte die Mandantin daher auf unsere Auskunft, dass das nur bei bestimmten Verträgen geht und noch dazu unter der Voraussetzung, dass sie als Verbraucherin gehandelt hat. Hier war ein Handelsvertreter  zu ihr in den Laden gekommen und hatte ihr für die Laufzeit von zwei Jahren eine Werbefläche verkauft. Den Vertrag hatte sie zunächst unterschrieben, wollte  diesen dann aber doch nicht mehr. Zum Rest des Beitrags »

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AG Königs Wusterhausen vs. Bundesverfassungsgericht endet unspektakulär

Wie hier berichtet, waren wir als Terminsvertreter in einer eigentlich einfachen Sache (dachten wir jedenfalls) beim Amtsgericht Königs Wusterhausen tätig. Der Mandant einer Kollegin hatte im Online-Shop eines Brandenburger Händlers eine PS2 erstanden. Diese kam beschädigt bei ihm an. Der Käufer schickte das Gerät zurück und verlangte sein Geld. Anscheinend wusste der Händler nicht was ein Widerruf ist und schickte anstatt des Geldes die gleiche PS2 nochmals los. Zum Rest des Beitrags »

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AG Königs Wusterhausen vs. Bundesverfassungsgericht – Rechte im Fernabsatz

(c) tobman / Pixelio

tobman/Pixelio

Eine Kollegin aus dem Bayerischen war über www.terminsvertreter.com auf unsere Kanzlei aufmerksam geworden und fragte an, ob wir für ihren Mandanten vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen einen Termin wahrnehmen könnten. Ihr Mandant hatte im Online-Shop eines Brandenburger Händlers eine PS2 erstanden und wollte, da diese beschädigt bei ihm ankam und nicht funktionierte, nach Rücksendung des Gerätes sein Geld zurück. Der Händler meinte nicht zahlen zu müssen, da die PS2 seiner Ansicht nach wunderbar funktionierte und schickte das Gerät nochmals los. Der Käufer verweigerte diesmal die Annahme und beauftragte nach erfolgloser Rückforderung des Kaufpreises und der Versandkosten die Kollegin zu klagen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz: Vertragspartner eines über eBay geschlossenen Kaufvertrages werden die angemeldeten Nutzer

Ein Schmuckverkäufer bot auf der Internetplattform eBay im Mai 2007 ein Weißgoldcollier zum Sofort-Kaufen-Preis von 5.999 € an. Daneben war die Käuferoption „Preis vorschlagen“ aktiviert. Das unter dem Namen „jocus…“ registrierte eBay-Mitglied bot den Verkäufer an, das Schmuckstück für 4.999 € zu erwerben. Dieses Angebot nahm der Verkäufer an. Mit der Bestätigungsmail übermittelte eBay die Nutzerdaten einer GmbH, des Geschäftsführers und des Geschäftssitzes, wohin das Schmuckstück nach Zahlung auch versandt und vom Geschäftsführer in Empfang genommen wurde. Zum Rest des Beitrags »

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AG Wernigerode – Widerrufsrecht auch beim Online-Ticketkauf

Die §§ 312 b ff. BGB enthalten Vorschriften über Fernabsatzverträge. Dies sind Verträge die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, z.B. Telefon, Internet oder Email zustande gekommen sind. Dem Verbraucher steht bei Abschluss eines solchen Vertrages u.a. ein Widerrufsrecht zu. Ausgeschlossen ist ein solches Widerrufsrecht bei bestimmten Verträgen, so u.a. unter anderem bei Dienstleistung im Freizeitbereich (§ 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Wer Tickets für eine Veranstaltung telefonisch oder per Email bestellt, muss sie auch bezahlen; ein Widerrufsrecht existiert nicht

Im Dezember 2004 bestellte die spätere Beklagte beim Kläger, einem Ticketcenter, telefonisch vier Eintrittskarten für eine Veranstaltung zum Preis von 626 Euro und bestätigte diese Bestellung durch Email. Zwei Wochen später wollte sie die Karten nicht mehr. Der Kläger verlangte den Kaufpreis. Die Beklagte weigerte sich zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »

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