Schlagworte: Muster

Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011 in Kraft

Zuletzt 2010 hatte der Gesetzgeber eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers beschlossen, wenn dieser eine gelieferte Ware bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt, anschließend aber den Vertrag widerruft. Nachdem der Europäische Gerichtshof am 03.09.2009 (C-489/07) die deutschen Wertersatzvorschriften bei Widerruf mit den europäischen Richtlinien für teilweise nicht vereinbar angesehen hat, gibt es nun – mal wieder – eine Gesetzesänderung, verbunden mit einer neuen amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung. Zum Rest des Beitrags »

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Shophändler aufgepasst – neue amtliche Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 ohne Übergangsfrist gültig!

S.Hofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ein Händler, der seine Ware im Fernabsatz, z.B. über das Internet verkauft, muss eine Fülle von Informationspflichten beachten. Dazu gehört neben der Anbieterkennzeichnung insbesondere die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein befristetes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden in einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung aufklären.  Für die Belehrung hat der Gesetzgeber in der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV ) eine offizielle Muster-Widerrufsbelehrung vorgegeben, die in der Vergangenheit von diversen Gerichten für unwirksam erachtet wurde. Zum Rest des Beitrags »

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Neues Muster für Widerrufsbelehrung geplant

Nachdem nahezu alle in Wettbewerbsstreitigkeiten angerufenen Oberlandesgerichte die amtliche Widerrufsbelehrung für rechtswidrig erklärt haben (z.B. Kammergericht, OLG Frankfurt a.M., OLG Hamburg, OLG Hamm, OLG Köln, auch das LG Halle – der BGH hatte noch keine Gelegenheit sich hierzu zu äußern), hat das Bundesjustizministerium auf die vehemente Kritik aus der Wirtschaft reagiert und nach dem kurzen Zeitraum von nur fünf Jahren einen ersten Diskussionsentwurf für eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesjustizministerin sieht endlich Handlungsbedarf bei der amtlichen Widerrufsbelehrung

Wie die FAZ in ihrer Onlineausgabe vom 09.09.2007 berichtet, soll sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries offen dafür gezeigt haben, die Rechtsunsicherheiten von Online-Händlern bei der Verwendung des amtlichen Mustertext für Widerrufsbelehrungen zu beseitigen. Zum Rest des Beitrags »

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Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel – Ist die Muster-Widerrufsbelehrung ausreichend?

Ein Händler, der seine Ware über das Internet verkauft, muss eine Fülle von Informationspflichten beachten. Dazu gehört neben der Anbieterkennzeichnung insbesondere die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein befristetes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu (§ 312b und § 312d BGB). Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden in einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung in Textform aufklären (§§ 355, 356 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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