Schlagworte: Rechtsirrtum

AG München: Die anatomischen Besonderheiten der Frau

Und noch eine Entscheidung des Amtsgerichts München zum „generellen Umtauschrecht“. Im Juni 2011 kaufte eine Münchnerin, die im 9. Monat schwanger war, eine weiße Leinen-Schwangerschaftshose zum Preis von 119 Euro. Auf Grund des ständig schlechten Wetters trug sie die Hose erst 3 Wochen später das erste Mal. Sie stellte dabei fest, dass diese trotz des vorhandenen „Tunnelzugs“ ihr ständig über die Hüften rutschte. Da sie die Hose nicht jedes Mal nach oben ziehen wollte, wollte sie ihr Geld zurück. Zum Rest des Beitrags »

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AG München: gefällt mir nicht…

Mit einem Klassiker juristischer Irrtümer musste sich das Amtsgericht München beschäftigen, dem sogenannten generellen Umtauschrecht. Im Mai 2011 suchte eine Münchnerin ein Miederwarengeschäft auf und kaufte dort einen Bikini, einen Slip und eine Corsage zum Preis von insgesamt 347 Euro.  Zwei Tage später kam ihr Ehemann in den Laden und wollte die Sachen zurückgeben sowie den Kaufpreis erstattet bekommen.   Zum Rest des Beitrags »

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Ich habe doch aber den Vertrag widerrufen…

…und zwar innerhalb von 14 Tagen, das reicht doch!!! Bestimmt stand das in einer dieser bunten Zeitschriften in der Rubrik tolle Rechtstipps. Etwas verstört reagierte die Mandantin daher auf unsere Auskunft, dass das nur bei bestimmten Verträgen geht und noch dazu unter der Voraussetzung, dass sie als Verbraucherin gehandelt hat. Hier war ein Handelsvertreter  zu ihr in den Laden gekommen und hatte ihr für die Laufzeit von zwei Jahren eine Werbefläche verkauft. Den Vertrag hatte sie zunächst unterschrieben, wollte  diesen dann aber doch nicht mehr. Zum Rest des Beitrags »

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