Schlagworte: Unterwäsche

AG München: gefällt mir nicht…

Mit einem Klassiker juristischer Irrtümer musste sich das Amtsgericht München beschäftigen, dem sogenannten generellen Umtauschrecht. Im Mai 2011 suchte eine Münchnerin ein Miederwarengeschäft auf und kaufte dort einen Bikini, einen Slip und eine Corsage zum Preis von insgesamt 347 Euro.  Zwei Tage später kam ihr Ehemann in den Laden und wollte die Sachen zurückgeben sowie den Kaufpreis erstattet bekommen.   Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare