Schlagworte: Anfechtung

Ich habe doch aber den Vertrag widerrufen…

…und zwar innerhalb von 14 Tagen, das reicht doch!!! Bestimmt stand das in einer dieser bunten Zeitschriften in der Rubrik tolle Rechtstipps. Etwas verstört reagierte die Mandantin daher auf unsere Auskunft, dass das nur bei bestimmten Verträgen geht und noch dazu unter der Voraussetzung, dass sie als Verbraucherin gehandelt hat. Hier war ein Handelsvertreter  zu ihr in den Laden gekommen und hatte ihr für die Laufzeit von zwei Jahren eine Werbefläche verkauft. Den Vertrag hatte sie zunächst unterschrieben, wollte  diesen dann aber doch nicht mehr. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung kann im Nachhinein nicht widerrufen oder angefochten werden

Der Angeklagte wurde wegen Nachstellung vom Amtsgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Auf die Berufung stellte das Landgericht Bochum mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld nach § 153 Abs. 2 StPO ein, die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Landeskasse auferlegt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Fürth – Quelle muss liefern

Ein Bochumer entdeckte im Internet bei Quelle ein sagenhaftes Schnäppchen. Ein Flachbildfernseher der Marke Phillips zum Preis von 199,99 Euro, da kann man auch zwei nehmen, dachte er sich und bestellte. Quelle bestätigte noch am gleichen Tag den Eingang der Bestellung per Mail. Nach interner Bonitätsprüfung teilte man dem Käufer dann mit, dass die Lieferung nur gegen Vorkasse erfolgt. Der Käufer zahlte und wartete auf seine Fernseher. Quelle wollte aber plötzlich nicht mehr liefern, da der Fernseher versehentlich falsch ausgepreist worden war. Tatsächlich sollte dieser nämlich 1.999,99 Euro kosten. Zum Rest des Beitrags »

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AG München: Schnäppchen bleibt Schnäppchen

(c) Tommy S / Pixelio

TommyS/Pixelio

Ein Verkäufer bot auf der Internetplattform eBay einen Mitsubishi L 300 zum Startpreis von 2.100 Euro zum Verkauf an. Zu diesem Preis wurde allerdings kein Gebot abgegeben. Also stellte er das Auto ein zweites Mal ein, diesmal aber zu einem geringeren Startpreis. Der spätere Käufer gab ein Gebot über 100 Euro ab und erhielt die erfreuliche Nachricht von eBay, dass er als Höchstbietender das Auto erworben habe. Als der Käufer den Verkäufer anschrieb und sein Auto haben wollte, weigerte sich dieser, es heraus zu geben. Darauf hin erhob der Käufer Klage beim AG München. Zum Rest des Beitrags »

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