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AG Königs Wusterhausen vs. Bundesverfassungsgericht endet unspektakulär

Wie hier berichtet, waren wir als Terminsvertreter in einer eigentlich einfachen Sache (dachten wir jedenfalls) beim Amtsgericht Königs Wusterhausen tätig. Der Mandant einer Kollegin hatte im Online-Shop eines Brandenburger Händlers eine PS2 erstanden. Diese kam beschädigt bei ihm an. Der Käufer schickte das Gerät zurück und verlangte sein Geld. Anscheinend wusste der Händler nicht was ein Widerruf ist und schickte anstatt des Geldes die gleiche PS2 nochmals los. Zum Rest des Beitrags »

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AG Königs Wusterhausen vs. Bundesverfassungsgericht – Rechte im Fernabsatz

(c) tobman / Pixelio

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Eine Kollegin aus dem Bayerischen war über www.terminsvertreter.com auf unsere Kanzlei aufmerksam geworden und fragte an, ob wir für ihren Mandanten vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen einen Termin wahrnehmen könnten. Ihr Mandant hatte im Online-Shop eines Brandenburger Händlers eine PS2 erstanden und wollte, da diese beschädigt bei ihm ankam und nicht funktionierte, nach Rücksendung des Gerätes sein Geld zurück. Der Händler meinte nicht zahlen zu müssen, da die PS2 seiner Ansicht nach wunderbar funktionierte und schickte das Gerät nochmals los. Der Käufer verweigerte diesmal die Annahme und beauftragte nach erfolgloser Rückforderung des Kaufpreises und der Versandkosten die Kollegin zu klagen. Zum Rest des Beitrags »

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