Schlagworte: Onlinehandel

Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011 in Kraft

Zuletzt 2010 hatte der Gesetzgeber eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers beschlossen, wenn dieser eine gelieferte Ware bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt, anschließend aber den Vertrag widerruft. Nachdem der Europäische Gerichtshof am 03.09.2009 (C-489/07) die deutschen Wertersatzvorschriften bei Widerruf mit den europäischen Richtlinien für teilweise nicht vereinbar angesehen hat, gibt es nun – mal wieder – eine Gesetzesänderung, verbunden mit einer neuen amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare

Wettbewerbszentrale stellt Checklisten für Online-Handel zum Download bereit

Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale stehen Checklisten zum Online-Handel zum kostenlosen Download zur Verfügung. Zum Rest des Beitrags »

,

Keine Kommentare

Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel – Ist die Muster-Widerrufsbelehrung ausreichend?

Ein Händler, der seine Ware über das Internet verkauft, muss eine Fülle von Informationspflichten beachten. Dazu gehört neben der Anbieterkennzeichnung insbesondere die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein befristetes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu (§ 312b und § 312d BGB). Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden in einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung in Textform aufklären (§§ 355, 356 BGB). Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare