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AG Wernigerode – Widerrufsrecht auch beim Online-Ticketkauf

Die §§ 312 b ff. BGB enthalten Vorschriften über Fernabsatzverträge. Dies sind Verträge die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, z.B. Telefon, Internet oder Email zustande gekommen sind. Dem Verbraucher steht bei Abschluss eines solchen Vertrages u.a. ein Widerrufsrecht zu. Ausgeschlossen ist ein solches Widerrufsrecht bei bestimmten Verträgen, so u.a. unter anderem bei Dienstleistung im Freizeitbereich (§ 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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