Schlagworte: Rückgaberecht

Shophändler aufgepasst – neue amtliche Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 ohne Übergangsfrist gültig!

S.Hofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ein Händler, der seine Ware im Fernabsatz, z.B. über das Internet verkauft, muss eine Fülle von Informationspflichten beachten. Dazu gehört neben der Anbieterkennzeichnung insbesondere die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein befristetes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden in einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung aufklären.  Für die Belehrung hat der Gesetzgeber in der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV ) eine offizielle Muster-Widerrufsbelehrung vorgegeben, die in der Vergangenheit von diversen Gerichten für unwirksam erachtet wurde. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen bei eBay

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände verklagte einen Händler, der über eBay unter anderem Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen verkaufte auf Unterlassung. Der Händler hatte nach Ansicht des Bundesverbandes für den Abschluss von Kaufverträgen über eBay unwirksame Klauseln zum Widerrufs- und Rückgaberecht sowie zum Wertersatz des Kunden verwendet. Zum Rest des Beitrags »

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