Schlagworte: Entziehung

AG Lüdinghausen: Belohnung für nachgewiesene Abstinenz nach Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Angeklagte hatte, während er am Abend an einem Auto rumschraubte, dem Alkohol erheblich zugesprochen. Noch in der Nacht setzte er sich in einen Lkw, fuhr los und wurde von der Polizei angehalten. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration lag bei 2,57 o/oo, damit war er absolut fahruntüchtig. Die Fahrerlaubnis wurde ihm vorläufig entzogen. Vor dem Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte geständig und wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB zu 30 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – Wer Mate-Tee trinkt, ist seinen Führerschein los

Weil er nicht angeschnallt war, wurde der Kläger von der Polizei angehalten. Da bei ihm gerötete, wässrige Bindehäute, ein verstärktes Lidflattern sowie verkleinerte Pupillen festgestellt wurden, erfolgte eine Blutentnahme. Die toxokologische Untersuchung wies im Blut des Klägers das Kokainabbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von 126 ng/mL nach, woraufhin die Führerscheinstelle dem Kläger mitteilte, dass beabsichtigt sei, ihm die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen. Eine Stellungnahme gab der Kläger nicht ab, die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Vollstreckungsreihenfolge bei Fahrverbot und vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis

Wegen fahrlässigen Führens eines Kfz mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille sowie tateinheitlich unter Wirkung von Amphetamin, verurteilte das AG Pforzheim einen Betroffenen zu einer Geldbuße von 375 Euro und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, da ihm wegen der Drogenfahrt im Vorfeld die Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde schon einstweilig entzogen worden war und diese ihm bereits mitgeteilt hatte, dass das Fahrverbot erst nach Ablauf der dem Betroffenen durch das Amtsgericht eingeräumten Viermonatsfrist nach § 25 Abs. 2 a StVG vollstreckt wird. Nach Auffassung des Betroffenen stelle dies eine unzulässige Doppelbestrafung dar. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Berlin-Brandenburg – Fahrerlaubnisentziehung auch bei geringem THC-Wert wegen eines früheren gleichartigen Vorfalls

Der Beschwerdeführer, der ein Fahrzeug unter Einfluss von Cannabis geführt hatte, ignorierte die Anordnung der Verwaltungsbehörde ein medizinisch-psychologischen Gutachten vorzulegen und wandte sich gegen die daraufhin angeordnete sofortige Vollziehung der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Er war der Auffassung, angesichts der nur geringen Konzentration von 0,6 ng/ml THC im Blut sei dies nicht rechtmäßig. Zum Rest des Beitrags »

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VG Saarlouis – Wer betrunken und bekifft Auto fährt, ist seinen Führerschein los

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Bei einer Verkehrskontrolle wurde dem Fahrer eines Kleinlasters wegen Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen, die Spuren von etwa 0,0005 mg/l Tetrahydrocannabinol und den Wert von 0,023 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure sowie eine Alkoholkonzentration von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrer wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Mainz – Diabetes rechtfertigt unter Umständen Fahrerlaubnisentzug

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Aufgrund abfallenden Zuckerspiegels verlor ein an Diabetes leidender Mann aus Rheinhessen auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. In einem Baustellenbereich berührte er die Baustellenbetonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen. Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Spice

(c) Rainer Sturm / Pixelio

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Während einer Untersuchung im Krankenhaus, in das er nach einem Suizidversuch eingeliefert wurde, räumte ein Fahrerlaubnisinhaber gegenüber den behandelnden Ärzten ein, er habe unregelmäßig Cannabis geraucht und auch hin und wieder Spice. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Der Antrag des Betroffenen, , die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung wiederherzustellen, hatte keinen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – besoffen Kutter fahren rechtfertigt keine Entziehung der Fahrerlaubnis, denn ein Boot ist kein Kraftfahrzeug

(c) jerzy / Pixelio

Jerzy/Pixelio

Nachdem er vier Liter Bier getrunken hatte, wollte der spätere Angeklagte mit seinem Fischkutter auf große Fahrt gehen und legte ab in Richtung Ostsee. Im Verlauf der Fahrt muss er wohl eingenickt sein, er verlor die Kontrolle über das Boot, so dass sich sein Kutter im Fahrwasser führerlos im Kreis drehte. Rettungskräfte brachten das Schiff in den Hafen zurück. Eine entnommene Blutprobe ergab 2,02 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Nach der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV) soll nur die regelmäßige (Nr. 9.2.1) und – wenn keine Trennung zwischen Konsum und Fahren erfolgt – die gelegentliche (Nr. 9.2.2), nicht aber die einmalige Einnahme von Cannabis den Wegfall der Fahreignung und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Belässt es jemand also bei einem einmaligen, experimentellen Gebrauch von Cannabis, so ergibt sich daraus keine Notwendigkeit, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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Straf- und bußgeldrechtliche Folgen einer Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Regelmäßig beginnt nach einer Trunkenheitsfahrt das böse Erwachen, wenn die Polizei noch am Ort des Geschehens den Führerschein sicherstellt. Widerspricht der Beschuldigte der Sicherstellung und sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis in einem späteren gerichtlichen Verfahren entzogen werden wird, so kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Beschluss vorläufig entzogen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Beschuldigte bis zum Abschluss des Strafverfahrens weiterfährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zum Rest des Beitrags »

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