Kategorie Bussgeld

OLG Hamm – Kann Hustensaft in einer Zahntasche eine Atemalkoholmessergebnis beeinflussen?

Das Amtsgericht Schwelm hatte den Betroffenen bereits einmal wegen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l zu einer Geldbuße von 250,00 € verurteilt und zudem ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hob das OLG Hamm das Urteil mit dem Hinweis auf, dass das Amtsgericht ein Sachverständigengutachten zu der Frage hätte einholen müssen, ob das Messergebnis durch einen Hustenlöser verfälscht worden sein könnte, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Schwelm zurück (OLG Hamm, Beschl. v. 24.01.2008, Az: 2 Ss OWi 37/08). Zum Rest des Beitrags »

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Straf- und bußgeldrechtliche Folgen einer Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Regelmäßig beginnt nach einer Trunkenheitsfahrt das böse Erwachen, wenn die Polizei noch am Ort des Geschehens den Führerschein sicherstellt. Widerspricht der Beschuldigte der Sicherstellung und sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis in einem späteren gerichtlichen Verfahren entzogen werden wird, so kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Beschluss vorläufig entzogen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Beschuldigte bis zum Abschluss des Strafverfahrens weiterfährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Zeitschätzung eines Polizeibeamten bei gezielter Überwachung ist ausreichend für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Das Amtsgericht Minden hatte den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes von mehr als einer Sekunde zu einer Geldbuße von 187,50 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ein Polizeibeamter hatte eine gezielte Rotlichtüberwachung durchführt und gab an, dass er ca. 12 -13 Meter entfernt von der Haltelinie gestanden und freie Sicht auf die Ampelanlage gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie durch den Betroffenen habe die Ampel schon zwei Sekunden „rot“ gezeigt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – Werte verschiedener vom Verkehrsteilnehmer konsumierter Betäubungsmittel (THC/Amphetamin) dürfen nicht einfach addiert werden

(c) andrea mertes / Pixelio

A. Mertes/Pixelio

In der einem Kraftfahrzeugführer entnommenen Blutprobe wurden 0,8 ng/mL THC und 14 ng/mL Amphetamin festgestellt. Trotzdem die einzelnen Substanzen für sich genommen die für eine Anwendbarkeit des § 24a Abs. 2 StVG geltenden Grenzwerte nicht erreichten, verurteilte das Amtsgericht den Kraftfahrzeugführer wegen fahrlässigen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis und Amphetamin, indem es die Werte einfach addierte. Hiergegen legte der Kraftfahrer erfolgreich Rechtsbeschwerde zum OLG Koblenz ein. Zum Rest des Beitrags »

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Wann liegt eine Trunkenheitsfahrt vor und wie verhält man sich bei einer Kontrolle?

(c) tommyS / Pixelio

tommyS/Pixelio

Trotz zunehmender Kontrolldichte wird letztendlich nur ein Bruchteil der Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss tatsächlich auch entdeckt. Wenn aber nach feucht-fröhlicher Feier plötzlich die Kelle winkt und die netten Beamten bei einer allgemeine Verkehrskontrolle plötzlich Verdacht schöpfen und den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt eröffnen, dann kommt es zum bösen Erwachen. Auf den Kater folgt der Katzenjammer, den die Folgen dieser einen Fahrt können immens sein. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Beweisverwertungsverbot nur unter ganz engen Voraussetzungen

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Der 5. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hatte in einer Entscheidung (Urteil vom 18.04.2007, AZ: 5 StR 546/06; BGHSt 51, 285, 295; NJW 2007, 2269) über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft zu befinden und stellte klar, dass Gefahr im Verzug nur angenommen werden kann, falls die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Ermittlungsmaßnahme, hier der Durchsuchung gefährdet hätte. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung steht es aber nicht im Belieben der Strafverfolgungsbehörden, wann sie eine Antragstellung beim Ermittlungsrichter in Erwägung ziehen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Vietach – Vollzug von Fahrverboten bei Mischfällen erfolgt nacheinander

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R. Sturm/Pixelio

In Bußgeldsachen stellt sich bei der Konstellation, dass mehrere getrennte Fahrverbote aus Bußgeldbescheiden zeitgleich oder kurz hintereinander rechtskräftig werden, eine interessante Frage. Darf, da die Fahrverbote sich somit zeitweilig überschneiden, eine „parallele“ Verbüßung erfolgen, oder wird die Vollstreckung jeweils nacheinander durchgeführt? Zum Rest des Beitrags »

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Dekra-Gutachter bestätigt, PoliScan Speed in Mannheim funktioniert einwandfrei

Nachdem das Amtsgericht Mannheim ein Bußgeldverfahren mangels Überprüfbarkeit der Messung mittels eines Poliscan Speed eingestellt hatte, wurden zunächst alle weiteren Verfahren ausgesetzt, bis Gutachten zu den Geräten vorliegen. Die geäußerten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Technik der neuen „Vitronic-PoliScan-Speed“-Geräte, auch „Blitzersäule“ genannt, sind aus Sicht der Stadt Mannheim nun beseitigt, nachdem ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten der DEKRA vorliege. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Erkennbarkeit der Wirkung von Cannabis kann fehlen, wenn zwischen Konsum und Fahrtantritt ein größerer Zeitraum liegt (hier etwa 23 Stunden)

Ein Kraftfahrzeugführer, der angehalten worden war, räumte ein, am Vortag Cannabis konsumiert zu haben. Die Untersuchung der daraufhin entnommenen Blutprobe ergab einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt von 2,7 ng/ml ergab. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Betroffene zum Tatzeitpunkt damit rechnen müssen, noch berauschende Mittel im Blut zu haben und verurteilte ihn wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 250 EUR und verhängte ein einmonatiges Fahrverbot. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Die Anordnung einer Blutentnahme, durch die in Grundrechte eingegriffen wird, steht – wie das Gesetz ausdrücklich und unmissverständlich festlegt – unter dem Vorbehalt, dass ein Richter diese Maßnahme anordnet. Nur wenn ausnahmsweise der Untersuchungszweck durch die Verzögerung, die durch den Antrag auf richterliche Anordnung entsteht, gefährdet wird, steht der Staatsanwaltschaft und nachrangig der Polizei die Anordnungskompetenz zu. Nachdem sich eine Rechtspraxis und Rechtsprechung entwickelt hatte, welche die vom Gesetzgeber gewollten Ausnahme aus praktischen Gründen zur Regel umkehrte, sah sich das BVerfG veranlasst, dieser althergebrachten Vorgehensweise eine klare Absage zu erteilen. Das BVerfG betonte den gesetzlichen Richtervorbehalt und legte den Begriff der Gefahr im Verzug eng aus. Zum Rest des Beitrags »

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