Schlagworte: Wiederholungstäter

OLG Hamm – keine zwei Fahrverbote in einem Urteil trotz „Schonfrist“

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R. Sturm/Pixelio

Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel (Morphin, Kokain und Benzoylecgonin) in zwei Fällen zu Geldbußen von jeweils 750 Euro verurteilt und gegen ihn zwei Fahrverbote von jeweils drei Monaten unter Gewährung der sog. „Viermonatsfrist“ verhängt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zum Oberlandesgericht Hamm hatte insoweit Erfolg, dass das OLG ein Fahrverbot entfallen ließ, so dass es bei nur einem Fahrverbot von 3 Monaten blieb. Zum Rest des Beitrags »

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AG Vietach – Vollzug von Fahrverboten bei Mischfällen erfolgt nacheinander

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In Bußgeldsachen stellt sich bei der Konstellation, dass mehrere getrennte Fahrverbote aus Bußgeldbescheiden zeitgleich oder kurz hintereinander rechtskräftig werden, eine interessante Frage. Darf, da die Fahrverbote sich somit zeitweilig überschneiden, eine „parallele“ Verbüßung erfolgen, oder wird die Vollstreckung jeweils nacheinander durchgeführt? Zum Rest des Beitrags »

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Problematik der Vollstreckung mehrerer gleichzeitig rechtskräftig werdender bzw. sich überschneidender Fahrverbote nach § 25 StVG

In Bußgeldsachen stellt sich bei der Konstellation, dass mehrere getrennte Fahrverbote aus Bußgeldbescheiden zeitgleich oder kurz hintereinander rechtskräftig werden, eine interessante Frage. Darf, da die Fahrverbote sich somit zeitweilig überschneiden, eine „parallele“ Verbüßung erfolgen, oder wird die Vollstreckung jeweils nacheinander durchgeführt? Zum Rest des Beitrags »

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Das Fahrverbot nach § 25 StVG

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 1998 S. 156 ff.) trat am 1. März 1998 in Kraft und brachte eine bedeutsame Neuerung bei der Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldverfahren mit sich. Während nach vorheriger Rechtslage ein Fahrverbot stets mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam wurde, kann nach nun geltendem Recht der sog. „Ersttäter“ innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten nach Rechtskraft den Beginn der Verwahrfrist des Führerscheins und somit den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen. Zum Rest des Beitrags »

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