Schlagworte: Internet

AG München – Wer Tickets für eine Veranstaltung telefonisch oder per Email bestellt, muss sie auch bezahlen; ein Widerrufsrecht existiert nicht

Im Dezember 2004 bestellte die spätere Beklagte beim Kläger, einem Ticketcenter, telefonisch vier Eintrittskarten für eine Veranstaltung zum Preis von 626 Euro und bestätigte diese Bestellung durch Email. Zwei Wochen später wollte sie die Karten nicht mehr. Der Kläger verlangte den Kaufpreis. Die Beklagte weigerte sich zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

Freispruch dank Internet

Am 2. Oktober 2004 fand in Berlin eine Demonstration gegen „Hartz-IV“ statt, 45.000 Menschen nahmen daran teil. Auch Felix K., damals 17 Jahre alt. Vor dem VW-Haus an der Straße Unter den Linden stockte der Demonstrationszug, es flogen Farbeier gegen die Fassade. Zwei Hundertschaften der Berliner Bereitschaftspolizei griffen ein. Felix K. stand in der ersten Reihe, bekam einen Schlag ab und ging zu Boden, dann wurde er abgeführt. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

LG Frankfurt am Main: Schadenersatz bei falscher Artikelbeschreibung im Rahmen einer Online-Versteigerung

Bei einer Internethandelsplattform wurde ein Teeservice zum Verkauf angeboten. Das Service war in der Rubrik „Kunst und Antiquitäten: Silber: 800 bis 925“ eingestellt und mit den Worten „Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT“ beschrieben. Der Höchstbietende erwarb das Service zu einem Preis von 30,50 Euro. Wie sich herausstellte, war das Service gar nicht aus Silber, der Käufer verlangte daher Lieferung eines echten Silberservice, hilfsweise Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro, was der Differenz des bereits gezahlten Kaufpreises zum Marktwert eines echten Silberservice entspreche. Das Angebot der Verkäuferin, das Service gegen Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten zurückzunehmen, nahm der Käufer nicht an und klagte, als diese weder nachlieferte, noch zahlte. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

AG Düsseldorf – Automatische Vertragsverlängerung bei Probeabonnement unzulässig, wenn nur innerhalb der AGB ein Hinweis erfolgt

Der Kläger schloss im Internet ein Probeabonnement ab. Auf der Internetseite des Anbieters fand sich allerdings kein Hinweis, dass sich das Abonnement ohne Kündigung kostenpflichtig um jeweils 30 Tage verlängert. Dieser Hinweis fand sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kläger natürlich nicht gelesen hatte. Die von ihm geleistete Zahlung verlangte er vom Anbieter zurück und bekam vom AG Düsseldorf Recht. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

AG München – Nicht alles im Internet ist kostenlos, aber nicht alles muss auch bezahlt werden

(c) Mensi / Pixelio

Mensi / Pixelio

Im Zusammenhang mit sogenannten „Vertragsfallen“ im Internet, hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 16.01.2007, Az: 161 C 23695/06, die Zahlungsklage eines Seitenbetreibers abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass ein in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckter Hinweis auf die Zahlungspflicht bei Inanspruchnahme eines Internetangebotes, überraschend und damit unwirksam sein kann, wenn nach dem Erscheinungsbild des Internetauftrittes nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden musste. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

Ein schneller Klick zuviel – Vertragsfallen im Internet

(c) Pauline / Pixelio

Pauline/Pixelio

Berechnen Sie Ihre Lebenserwartung, verschicken Sie 100 Frei-SMS, befragen Sie die Sterne! Auf zahlreichen Internetseiten werden diese „Dienstleistungen“ zumeist im Zusammenhang mit Gewinnspielen angeboten. Aber nicht kostenlos. Der „Service“ schlägt mit 7 € pro Monat bei 24 Monaten Laufzeit oder auch schon mal mit 60 € für eine Abfrage zu Buche. Hierauf wird im sog. „Kleingedruckten“ hingewiesen. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

Linkliste – Gesetze im Internet

Bundesministerium derJustiz

Informationsangebot des BMJ zu Gesetzesvorhaben

Bundestagsdrucksachen

Bundestagsdrucksachen und -Plenarprotokolle

Buzer

Deutsche Gesetze und Verordnungen, Synopse früherer Fassungen

dejure.org

Gesetze und Rechtsprechungsnachweise

DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge

DIP dokumentiert das parlamentarische Geschehen in Bundestag und Bundesrat – wie es in Drucksachen und Stenografischen Berichten festgehalten ist.

Gesetze im Internet (BMJ)

Nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht.

Parlamentsspiegel

Informationssystem der deutschen Landesparlamente

, ,

Keine Kommentare

Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel – Ist die Muster-Widerrufsbelehrung ausreichend?

Ein Händler, der seine Ware über das Internet verkauft, muss eine Fülle von Informationspflichten beachten. Dazu gehört neben der Anbieterkennzeichnung insbesondere die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein befristetes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu (§ 312b und § 312d BGB). Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden in einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung in Textform aufklären (§§ 355, 356 BGB). Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare

Kammergericht: Die Widerrufsfrist für Verbraucher bei eBay beträgt einen Monat

(c) Th. Kemnitz / Pixelio

Kemnitz/Pixelio

Das Berliner Kammergericht hatte in einem Beschwerdeverfahren über eine einstweilige Verfügung die Frage zu klären, wie lange die Widerrufs- oder Rückgabefrist bei eBay dauert. Nach § 355 Abs. 2 BGB kamen zwei Fristen in Frage, entweder zwei Wochen oder ein Monat. Das Kammergericht entschied, dass bei Fernabsatzgeschäften über eBay die Widerrufsfrist einen Monat beträgt. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare