Freispruch dank Internet


Am 2. Oktober 2004 fand in Berlin eine Demonstration gegen „Hartz-IV“ statt, 45.000 Menschen nahmen daran teil. Auch Felix K., damals 17 Jahre alt. Vor dem VW-Haus an der Straße Unter den Linden stockte der Demonstrationszug, es flogen Farbeier gegen die Fassade. Zwei Hundertschaften der Berliner Bereitschaftspolizei griffen ein. Felix K. stand in der ersten Reihe, bekam einen Schlag ab und ging zu Boden, dann wurde er abgeführt.

Anschließend erfolgte eine erkennungsdienstliche Behandlung, er wurde vernommen und durfte danach gehen. Der Vorwurf lautete, er sei bei der Demonstration vermummt gewesen. Das ist nach § 17 a Abs. 2 Versammlungsgesetz verboten und wird nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 Versammlungsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Am 5. Januar 2006 wurde Felix K., der beteuerte, er sei gar nicht vermummt gewesen, vom Amtsgericht Tiergarten unter Anwendung des Jugendstrafrechts verurteilt. Das Gericht folgte den Aussagen der drei Polizeibeamten, die Felix K. festgenommen hatten und übereinstimmend aussagten, er sei vermummt gewesen und hätte sich der Festnahme widersetzt, und ging sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Tage Arrest beantragt hatte hinaus. Der Amtsrichter hielt aber eine „eindringliche Warnung vor künftigen Straftaten“ für erforderlich und verhängte sechs Tage Dauerarrest.

Normalerweise wäre hier die Geschichte zu Ende. Felix K. und seine Mutter gaben aber nicht klein bei und durchforsteten das Internet- Sie fanden tatsächlich ein Foto, auf dem drei Polizisten zu sehen waren, dazwischen Felix K., halb auf den Knien, von zwei Seiten im Polizeigriff festgehalten und unvermummt!

Am 2. Mai 2006 fand die Berufungsverhandlung vor dem Berliner Landgericht fand statt. Der als erster Zeuge vernommene Beamte blieb bei seiner Aussage, bis ihm der Vorsitzende Richter das Foto vorlegte und fragte, wo denn da nun die Vermummung sei. Dass sei dann wohl doch ein Irrtum gewesen, war die Antwort. Felix K. wurde freigesprochen.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Polizeibeamten wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt wurde nicht etwa von Amts wegen eröffnet, Felix K. musste selbst tätig werden und Strafanzeige erstatten. Nunmehr hat die Berliner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, die Begründung kann dem Artikel in der Online Ausgabe der Sueddeutschen Zeitung entnommen werden.

Fazit: Sofern man auf einer Demonstration festgenommen wird, sollte man darauf achten, dabei fotografiert zu werden.

Quellen:
Sueddeutsche.de vom 25.09.2007, Hans Holzhaider: Erst der Zufall bringt den Freispruch
Wikipedia – Vermummungsverbot

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