Schlagworte: Rückgabe

Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel – Ist die Muster-Widerrufsbelehrung ausreichend?

Ein Händler, der seine Ware über das Internet verkauft, muss eine Fülle von Informationspflichten beachten. Dazu gehört neben der Anbieterkennzeichnung insbesondere die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein befristetes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu (§ 312b und § 312d BGB). Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden in einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung in Textform aufklären (§§ 355, 356 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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