Schlagworte: Gutachten

Bekifft fahre ich besser als andere Leute nüchtern!

Im Blog Kanzlei und Recht wird berichtet, wie ein im Straßenverkehr erwischter Cannabis-Konsument mit einem selbst verfassten Schreiben an die Behörde um die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens herum kommen wollte.  Er war der Meinung, bekifft fahre er seit Jahren unfallfrei, also gehe kein Risiko von ihm aus. Na wenn das kein überzeugendes Argument ist. Zum Glück hat er vor dem Absenden des Schreibens jemanden gefragt der sich damit auskennt und der ihm zutreffend versicherte, dass das Schreiben eher dazu geführt hätte, dass ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen worden wäre.

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LG Coburg – auch bei fiktiver Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall sind sog. UPE-Aufschläge ersatzfähiger Schaden

(c) Bernd Rose / Pixelio

B. Rose/Pixelio

Das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug darf man auf Kosten des Unfallverursachers reparieren lassen. Alternativ kann man aber auch den nach Gutachten erforderlichen Betrag verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Die Eigentümerin eines beschädigten Kfz hatte mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Gutachtensbasis abgerechnet. In dem Gutachten waren knapp 700 € an UPE-Aufschlägen (20 % auf die Ersatzteilbeträge) enthalten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – Mein Maserati fuhr 210….keine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn das Fahrzeug abgemeldet und nicht weitergenutzt wird

Der Maserati eines Autohauses wurde bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf rund 37.500 Euro netto, den Wiederbeschaffungswert auf 45.500 Euro brutto bei einem Restwert von 18.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holte ein höheres Restwertangebot über rund 23.000 Euro ein und zahlte dem Autohaus nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Autohaus, welches das Fahrzeug auch reparieren ließ, wohl aber erheblich preiswerter als vom Sachverständigen kalkuliert, verlangte die fiktiven Reparaturkosten, legte also keine Reparaturrechnung vor, sowie Nutzungsausfall für 120 Tage. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hagen – Verweis auf preisgünstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung bei einer Abweichung der Reparaturkosten von unter 10%

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Grundsätzlich ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Wahl der Reparaturwerkstatt frei. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben die dort tatsächlich anfallenden Reparaturkosten und auch die höheren Stundenverrechnungssätze zu ersetzen. Rechnet der Geschädigte den Schaden aber nur fiktiv, d.h. auf Basis eines Gutachtens ab und lässt eine Reparatur tatsächlich nicht durchführen, kürzen die Versicherungen gern die Stundenverrechnungssätze und verweisen unter Vorlage eigener „Gutachten“ auf angeblich günstigere „Partnerwerkstätten“. Zum Rest des Beitrags »

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AG Solingen – keine Verpflichtung des Unfallgeschädigten, sein Fahrzeug der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Nachbegutachtung vorzustellen

Beim Einparken hatte ein Pkw-Fahrer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einen Zettel hinterlassen, der Eigentümer möge sich melden. Das tat der Unfallgeschädigte auch und machte geltend, dass durch den Anstoß die hintere Stoßstange eingekerbt und markiert, die linke Seitenwand eingebeult und die linke Tür verkratzt worden sei. Den Schaden ließ er durch einen Sachverständigen feststellen und reichte das Gutachten bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Diese zahlte jedoch nur einen Teilbetrag für den Schaden an der hinteren linken Stoßstangenecke, die Schäden an der linken Seitenwand und an der linken Einstiegstür waren nach Auffassung der Versicherung mit dem Unfallhergang nicht vereinbar, und verlangte, dass das Fahrzeug ihr zur eigenen Schadensüberprüfung vorgestellt werde. Zum Rest des Beitrags »

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AG Mitte – Am falschen Ende gespart kommt teuer zu stehen

Der Ehemann unserer Mandantin fuhr gemütlich die Grünberger Straße in Berlin entlang, als aus einer Ausfahrt unvermittelt ein Pkw auf die Fahrbahn fuhr. Es krachte kräftig und am Fahrzeug unserer Mandantin war erheblicher Sachschaden entstanden. Bevor man sich an uns wandte, versuchte man den Schaden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners selbst zu regulieren. Zum Glück hatte man wenigstens einen eigenen Sachverständigen beauftragt und sich nicht auf eine Schadenkalkulation durch einen Versicherungsgutachter eingelassen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Kann Hustensaft in einer Zahntasche eine Atemalkoholmessergebnis beeinflussen?

Das Amtsgericht Schwelm hatte den Betroffenen bereits einmal wegen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l zu einer Geldbuße von 250,00 € verurteilt und zudem ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hob das OLG Hamm das Urteil mit dem Hinweis auf, dass das Amtsgericht ein Sachverständigengutachten zu der Frage hätte einholen müssen, ob das Messergebnis durch einen Hustenlöser verfälscht worden sein könnte, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Schwelm zurück (OLG Hamm, Beschl. v. 24.01.2008, Az: 2 Ss OWi 37/08). Zum Rest des Beitrags »

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Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie – ab 50 alle drei Jahre zum Fahrer-TÜV

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Jedes Kraftfahrzeug muss in regelmäßigen zeitlichen Abständen seine Verkehrssicherheit und Mängelfreiheit bei einer Hauptuntersuchung unter Beweis stellen. Allerdings sind Unfälle in aller Regel eher auf menschliches, denn auf technisches Versagen zurückzuführen. Es ist von daher nicht einzusehen warum nicht auch ein Kraftfahrzeugführer in regelmäßigen Abständen seine Fahrtüchtigkeit nachzuweisen hat und zwar unabhängig vom Alter. Dies wird mit der weiteren Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie nun Realität. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – bei Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach einem Unfall ist der regionale Markt entscheidend und nicht das Internet

Eine Unfallgeschädigte beauftragte einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenhöhe. Der kam zu dem Ergebnis, dass ein Totalschaden vorlag. Demzufolge musste er den Restwert des Fahrzeuges ermitteln und holte zwei Angebote von ortsansässigen Restwertaufkäufern und eines in der Region tätigen Autohändlers ein. Das höchste Angebot lautete auf 3.500 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Zu diesem Preis wurde das Fahrzeug durch die Geschädigte dann auch verkauft. Zum Rest des Beitrags »

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Wenn einen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in die Pfanne hauen will

Nach einem Verkehrsunfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, den Fahrzeugschaden des Geschädigten entweder voll oder bei einem Mitverschulden zumindest teilweise entsprechend einer Quote zu ersetzen. Festzustellen, wie hoch der Fahrzeugschaden ist, kann in der Regel nur ein Kfz-Sachverständiger, den der Geschädigte selbst frei wählen kann. Zum Rest des Beitrags »

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