Schlagworte: Führerschein

OVG Berlin-Brandenburg: Alt, krank und zum Fahren ungeeignet

Der 1929 geborene Kraftfahrer leidet an einer chronisch voranschreitenden Nervenkrankheit, die bei ihm zu einer teilweisen Lähmung beider Beine im Fußbereich geführt hat. Die Führerscheinstelle hatte Bedenken gegen seine Fahreignung und ließ den Kraftfahrer zweimal zu einer Fahrprobe antreten, bei der er körperlich bedingt erhebliche Fahrfehler beging und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete, so dass ein Fahrlehrer eingreifen musste. Die psychologische Begutachtung ergab schwerwiegende Aufmerksamkeitsdefizite. Zum Rest des Beitrags »

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und wieder mal ein Führerschein weggeredet

(c) andrea mertes / Pixelio

A.Mertes/Pixelio

Wie so oft eine Beratung nach einer Drogenfahrt, die einen zerknirschten Mandanten zurück lässt. Hätte ich doch bloß die Klappe gehalten…. Der Mandant war von der Polizei angehalten worden und hatte freiwillig einem Drogenvortest zugestimmt. Als dieser positiv ausfiel, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die magische Grenze von 1,0 ng/ml Tetrahydrocanabinol im Blut war überschritten und er hatte damit ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot gewonnen. Zum Rest des Beitrags »

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Freitag der 13.

Die Zusammenfassung der heutigen Beratungsgespräche in musikalischer Form. Ach was, nach so einer Drogenfahrt kommt noch mehr???

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Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie – ab 50 alle drei Jahre zum Fahrer-TÜV

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Jedes Kraftfahrzeug muss in regelmäßigen zeitlichen Abständen seine Verkehrssicherheit und Mängelfreiheit bei einer Hauptuntersuchung unter Beweis stellen. Allerdings sind Unfälle in aller Regel eher auf menschliches, denn auf technisches Versagen zurückzuführen. Es ist von daher nicht einzusehen warum nicht auch ein Kraftfahrzeugführer in regelmäßigen Abständen seine Fahrtüchtigkeit nachzuweisen hat und zwar unabhängig vom Alter. Dies wird mit der weiteren Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie nun Realität. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – Entzug einer EU-Fahrerlaubnis, wenn sie einen inländischen Wohnsitz ausweist

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Verfahren entschieden, dass dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht aberkannt werden kann, von dieser Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Zum Rest des Beitrags »

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Dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins ist jetzt ein biometrisch auswertbares Passfoto beizufügen

Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vom 18. Juli 2008 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1338 [PDF]). Nach Artikel 1 Nr. 13 der Verordnung wird § 21 Abs. 3 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung neugefasst. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Lichtbild beizufügen, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht. Zum Rest des Beitrags »

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Führerschein und Fahrerlaubnis

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde – also eine Fahrerlaubnis, die für unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen erteilt wird (§ 2 Abs. 1 StVG). Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zum Rest des Beitrags »

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VG Saarlouis – Führerscheinabgabe kann mit Haft erzwungen werden

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Wer ein Fahrverbot antreten und seinen Führerschein in „amtliche Verwahrung“ geben muss, sollte gesetzte Fristen unbedingt einhalten. Andernfalls kann dies erzwungen werden, notfalls mit Haft. Diese Erfahrung blieb einem Autofahrer nicht erspart, der sich von seinem Führerschein nicht trennen wollte. Er ging mit dem Schreiben der Behörde, die ihm eine Frist zur Abgabe setzte, zunächst zu seinem Anwalt, der gegen den Bescheid Widerspruch einlegte. Der Bescheid enthielt allerdings einen Sofortvollzug, was bedeutet, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für den Abgabetermin hat. Zum Rest des Beitrags »

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