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VG Saarlouis – Führerscheinabgabe kann mit Haft erzwungen werden

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Wer ein Fahrverbot antreten und seinen Führerschein in „amtliche Verwahrung“ geben muss, sollte gesetzte Fristen unbedingt einhalten. Andernfalls kann dies erzwungen werden, notfalls mit Haft. Diese Erfahrung blieb einem Autofahrer nicht erspart, der sich von seinem Führerschein nicht trennen wollte. Er ging mit dem Schreiben der Behörde, die ihm eine Frist zur Abgabe setzte, zunächst zu seinem Anwalt, der gegen den Bescheid Widerspruch einlegte. Der Bescheid enthielt allerdings einen Sofortvollzug, was bedeutet, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für den Abgabetermin hat. Zum Rest des Beitrags »

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