Schlagworte: Eilverfahren

OVG Berlin-Brandenburg: Alt, krank und zum Fahren ungeeignet

Der 1929 geborene Kraftfahrer leidet an einer chronisch voranschreitenden Nervenkrankheit, die bei ihm zu einer teilweisen Lähmung beider Beine im Fußbereich geführt hat. Die Führerscheinstelle hatte Bedenken gegen seine Fahreignung und ließ den Kraftfahrer zweimal zu einer Fahrprobe antreten, bei der er körperlich bedingt erhebliche Fahrfehler beging und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete, so dass ein Fahrlehrer eingreifen musste. Die psychologische Begutachtung ergab schwerwiegende Aufmerksamkeitsdefizite. Zum Rest des Beitrags »

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